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Strommarktöffnung: ewz führt Netznutzungstarife ein

Medienmitteilung

Ab 2009 wird der Strommarkt in der Schweiz schrittweise geöffnet: Geschäftskundinnen und -kunden mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 000 Kilowattstunden pro Verbrauchsstätte können ihren Stromlieferanten dann frei wählen. Sie entgelten das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) für die Netznutzung. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat den Erlass der entsprechenden Tarife.

21. Mai 2008

Am 1. Januar 2008 ist das eidgenössische Stromversorgungsgesetz (StromVG) in Kraft getreten. Es ermöglicht Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von 100 000 Kilowattstunden oder mehr pro Verbrauchsstätte ihren Energielieferanten ab Januar 2009 frei zu wählen. Beim Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) erhalten diese Möglichkeit rund 1400 Kundinnen und Kunden. Ihr Verbrauchsvolumen entspricht rund 50 Prozent des gesamten Energieabsatzes des ewz. Wer künftig von einem anderen Lieferanten als dem ewz Energie bezieht, nutzt weiterhin das ewz-Verteilnetz und hat dem ewz dafür ein Netznutzungsentgelt zu bezahlen.

Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, Netznutzungstarife einzuführen und diese spätestens ab 31. August 2008 zu publizieren. Das StromVG regelt, wie das Entgelt zu berechnen ist. Es richtet sich nach der Entschädigung für die Nutzung des Verteilnetzes sowie den Leistungen und Abgaben, die der Verteilnetzbetreiber gegenüber dem Gemeinwesen erbringen muss. In der Stadt Zürich sind das zum Beispiel die Leistungen an die öffentliche Beleuchtung, die öffentlichen Uhren, den Stromsparfonds oder die Energieberatung. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Tarife für die Nutzung des ewz-Verteilnetzes. Diese sind eingebettet in die seit Oktober 2006 gültigen Elektrizitätstarife.

Ein marktberechtigter Kunde kann ab sofort Offerten bei verschiedenen Energielieferanten einholen. Falls er den Lieferanten wechselt, bezahlt er dem ewz den geltenden Netznutzungstarif für die Nutzung des Verteilnetzes und dem gewählten Anbieter den Preis für die gelieferte Energie. Die ewz-Tarife und ewz-Dienstleistungen sind attraktiv. Daher besteht momentan wohl wenig Anreiz, den Energielieferanten zu wechseln. Kundinnen und Kunden, die sich künftig nicht mehr vom ewz mit Energie beliefern lassen, sollen den Effizienzbonus trotzdem erhalten, da er wirkungsvolle Anreize für den rationellen Umgang mit Energie schafft. Wer den Lieferanten noch nicht wählen kann oder als marktberechtigter Kunde diesen nicht wechseln will, wird weiterhin zu den geltenden Tarifen mit Elektrizität versorgt. Auf der Rechnung wird jedoch neu bei allen Kunden das Entgelt für die Netznutzung ausgewiesen.

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