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Gesundheitspersonal: Lohnnachzahlungen an über 900 anspruchsberechtigte Personen

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich wird noch in diesem Jahr Nachzahlungen von rund 20 Millionen Franken netto leisten.

17. September 2008

Das Bundesgericht hat im November 2007 Verbandsbeschwerden des Pflegepersonals und des medizinisch-technischen Personals überwiegend gutgeheissen. Die Stadt Zürich wird mit diesen Entscheiden verpflichtet, Lohnnachzahlungen für die über 900 anspruchsberechtigten Personen für die Jahre 1997 bis 2002 zu leisten. Diese Nachzahlungen belaufen sich auf 32 Millionen Franken brutto; nach Abzug der Staats- und Gemeindebeiträge aus dem Spitalkreis Zürich auf 20 Millionen Franken netto. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget 2008 bereits vorgesehen.   Der Stadtrat von Zürich hat im Februar 2008 eine Task Force mit vier Mitarbeitenden aus dem Finanzdepartement sowie Gesundheits- und Umweltdepartement gebildet und diese Gruppe beauftragt, die Beträge der Lohnnachzahlungen samt Verzugszins für jede Person einzeln zu berechnen und noch im Jahre 2008 auszuzahlen.  

Der Stadtrat hat in der heutigen Sitzung die Vorsteher des Finanzdepartements sowie des Gesundheits- und Umweltdepartements ermächtigt, die betroffenen Personen über ihre Ansprüche zu informieren. Zugleich hat er den Auftrag für die Auszahlungen erteilt. Das Vorgehen zur Auszahlung wird den einzelnen Personen schriftlich erläutert.  

Die Personalverbände und Gewerkschaften wurden vorgängig über die Abwicklung orientiert.