Öffnungszeiten Stadtzürcher Sommerbäder
Medienmitteilung
Das wechselhafte Wetter dieses Sommers hat das Gerücht aufkommen lassen, die Sommerbäder seien häufiger geschlossen als in der Vergangenheit und dies sei eine Folge von Sparmassnahmen. Das für den Betrieb der Stadtzürcher Badeanlagen verantwortliche Sportamt bestätigt jedoch, dass die Politik der Öffnungszeiten nicht verändert wurde und die Zahl der Betriebstage im Vergleich zum Vorjahr sogar gestiegen ist.
21. Juli 2009
Die städtischen Badeanlagen sind grundsätzlich während der ganzen Saison von 9.00 bis ca. 20.00 Uhr geöffnet, wobei je nach Witterung längere oder kürzere Öffnungszeiten möglich sind. Die Entscheidung, ob eine Anlage länger offen bleibt oder früher geschlossen werden muss, liegt bei der jeweiligen Betriebsleitung. Dabei muss aufgrund der Wetterprognosen abgeschätzt werden, mit welchem Besucheraufkommen gerechnet werden kann.
Die Frequenzstatistik zeigt, dass die grosse Mehrheit der Kundschaft die Bäder nur bei schönem Wetter besucht. Es gibt jedoch vereinzelte Badegäste, die auch bei schlechtem Wetter in einer Sommerbadeanlage schwimmen möchten. Für diese werden zwei Badeanlagen (Utoquai und Seebach) bei jedem Wetter offen gehalten. Eine permanente Öffnung sämtlicher Badeanlagen wäre angesichts des geringen Interesses unverhältnismässig und mit hohen Kosten verbunden. Das Sportamt schätzt die jährlichen Mehrkosten für eine solche Massnahme auf knapp eine Million Franken. Die heutige flexible Lösung, die es ermöglicht, die Öffnungszeiten bei schlechtem Wetter zu kürzen und bei schönem Wetter zu verlängern, liegt im Interesse der Mehrheit der Badegäste und auch der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Zudem entspricht sie dem Leistungsauftrag, der vom Gemeinderat jährlich mit dem Globalbudget beschlossen wird und den Nettoaufwand sowie den Subventionierungsgrad der Badeanlagen festlegt. Diese Vorgaben können nur eingehalten werden, wenn das Personal die bei schönem Wetter geleisteten Überstunden später bei schlechtem Wetter wieder kompensiert. Je nach Verlauf des Wetters müssen Stunden «vorkompensiert» und später bei schönem Wetter wieder nachgearbeitet werden.
Die Öffnungspolitik hat sich bewährt und soll deshalb nicht geändert werden. Es ist aber nicht zu verhindern, dass es in Einzelfällen bei wechselhaftem Wetter zu Fehlentscheiden kommen kann. Zudem kann auf kurzfristige unvorhersehbare Wetteränderungen nicht immer sofort reagiert werden. Das Sportamt hat die Betriebsleitungen jedoch aufgefordert, während der warmen Sommerzeit in Zweifelsfällen eher zugunsten der Öffnung zu entscheiden.
Der gelegentlich geäusserte Wunsch, die Anlagen einfach mit weniger Personal bzw. ohne Aufsicht für die Gäste zu öffnen, ist nicht erfüllbar. Das Sportamt ist als Badbetreiber verpflichtet eine Aufsicht und damit die jederzeitige Rettungsbereitschaft sicher zu stellen.
Weitere Auskünfte für Medienschaffende:
Hermann Schumacher
Abteilungsleiter Badeanlagen
Sportamt Stadt Zürich
Telefon direkt 044 206 93 71
Die Frequenzstatistik zeigt, dass die grosse Mehrheit der Kundschaft die Bäder nur bei schönem Wetter besucht. Es gibt jedoch vereinzelte Badegäste, die auch bei schlechtem Wetter in einer Sommerbadeanlage schwimmen möchten. Für diese werden zwei Badeanlagen (Utoquai und Seebach) bei jedem Wetter offen gehalten. Eine permanente Öffnung sämtlicher Badeanlagen wäre angesichts des geringen Interesses unverhältnismässig und mit hohen Kosten verbunden. Das Sportamt schätzt die jährlichen Mehrkosten für eine solche Massnahme auf knapp eine Million Franken. Die heutige flexible Lösung, die es ermöglicht, die Öffnungszeiten bei schlechtem Wetter zu kürzen und bei schönem Wetter zu verlängern, liegt im Interesse der Mehrheit der Badegäste und auch der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Zudem entspricht sie dem Leistungsauftrag, der vom Gemeinderat jährlich mit dem Globalbudget beschlossen wird und den Nettoaufwand sowie den Subventionierungsgrad der Badeanlagen festlegt. Diese Vorgaben können nur eingehalten werden, wenn das Personal die bei schönem Wetter geleisteten Überstunden später bei schlechtem Wetter wieder kompensiert. Je nach Verlauf des Wetters müssen Stunden «vorkompensiert» und später bei schönem Wetter wieder nachgearbeitet werden.
Die Öffnungspolitik hat sich bewährt und soll deshalb nicht geändert werden. Es ist aber nicht zu verhindern, dass es in Einzelfällen bei wechselhaftem Wetter zu Fehlentscheiden kommen kann. Zudem kann auf kurzfristige unvorhersehbare Wetteränderungen nicht immer sofort reagiert werden. Das Sportamt hat die Betriebsleitungen jedoch aufgefordert, während der warmen Sommerzeit in Zweifelsfällen eher zugunsten der Öffnung zu entscheiden.
Der gelegentlich geäusserte Wunsch, die Anlagen einfach mit weniger Personal bzw. ohne Aufsicht für die Gäste zu öffnen, ist nicht erfüllbar. Das Sportamt ist als Badbetreiber verpflichtet eine Aufsicht und damit die jederzeitige Rettungsbereitschaft sicher zu stellen.
Weitere Auskünfte für Medienschaffende:
Hermann Schumacher
Abteilungsleiter Badeanlagen
Sportamt Stadt Zürich
Telefon direkt 044 206 93 71