Stadt Zürich bereinigt letzte Lohndiskriminierungen im Gesundheitswesen
Medienmitteilung
Der Stadtrat hat beschlossen, letzte Lohnnachzahlungen für Mitarbeitende aus Berufen im Gesundheitswesen in der Höhe von rund 4,36 Millionen Franken zu leisten. Mit diesem Schritt setzt die Stadt Zürich die Entscheide des Bundesgerichts vom Herbst 2007 und März 2009 um.
30. September 2009
Das Bundesgericht entschied im Herbst 2007, dass die Stadt Zürich die Gesundheitsberufe im alten Lohnsystem innerhalb zweier Lohnklassen diskriminiert habe, und zwar in der Zeit vom 1. Januar 1997 bis zum 30. Juni 2002. Diese Korrekturen sind in der Zwischenzeit vorgenommen und die Löhne angepasst worden.
Die Frage, wie diese Personen in das ab Juli 2002 neue städtische Lohnsystem überzuleiten sind, bildete Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits, der ebenfalls vom Bundesgericht beurteilt werden musste. Mit Urteil vom 3. März 2009 hat das Bundesgericht diese Frage nun geklärt und die Position der Stadt Zürich gestützt.
Damit ist die Stadt Zürich nun in der Lage, die nach dem 1. Juli 2002 ausbezahlten Löhne hinsichtlich der Kriterien des Urteils vom Herbst 2007 zu beurteilen. Die Überprüfung hat ergeben, dass von Lohnnachzahlungen in der Höhe von rund 4,36 Millionen Franken auszugehen ist.
Ein Teil der betroffenen Personen ist der Stadt Zürich bekannt, da diese ihre Forderungen auf dem Rechtsweg geltend gemacht haben. Alle anderen werden über das Amtsblatt, via Internet (www.stadt-zuerich.ch/lona) und via Personalverbände aufgerufen, sich bei der Stadt zu melden. Die Ansprüche werden nach den vom Bundesgericht festgelegten Kriterien überprüft; die Auszahlung wird im Januar 2010 erfolgen.
Mit dem Vollzug dieser beiden Entscheide verfügt die Stadt Zürich über ein Lohnsystem, welches gemäss den Legislaturzielen 2006 – 2010 transparenter, leistungsorientierter und strukturell bereinigt ist.