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Nächster Schritt bei Kunsthaus-Erweiterung

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, den Projektierungskredit für die Erweiterung des Kunsthauses Zürich um 11,5 Millionen auf 18 Millionen zu erhöhen.

9. Dezember 2009

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Wettbewerbs und der Gründung einer einfachen Gesellschaft zur Realisierung des Erweiterungsbaus (Medienmitteilung vom 28. Oktober 2009) kann das Projekt Kunsthaus-Erweiterung voran getrieben werden, damit das Parlament und letztlich die Stimmberechtigten über eine ausgearbeitete Vorlage abstimmen können.

Um das definitive Bauprojekt auszuarbeiten und die Bauausführung vorzubereiten, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Erhöhung des Projektierungskredits von bisherigen 6,5 Millionen auf 18 Millionen Franken. Mit dem Projektierungskredit werden detaillierte Kostenvoranschläge und Baubewilligungsunterlagen erstellt und ein Gestaltungsplan-
verfahren durchgeführt. Begleitet wird diese Phase durch eine angemessene Information der Bevölkerung sowie der interessierten und betroffenen Kreise.

Gemäss aktueller Kostenschätzung ist gesamthaft mit Aufwendungen von rund 180 Millionen Franken zu rechnen (basierend auf Kostenindex 1. April 2009).
Die Stadt Zürich und die Zürcher Kunstgesellschaft werden je 75 Millionen beitragen, wobei die Stadt die Projektierungskosten im Sinne einer Vorleistung übernimmt. Die Zürcher Stimmberechtigten werden folglich über einen Objektkredit in der Höhe von rund 75 Millionen abstimmen, darin enthalten sein wird der nun beantragte Projektierungskredit von 18 Millionen. Die Abstimmung findet voraussichtlich zwischen Mitte 2011 und Anfang 2012 statt.
Die Regierung des Kantons Zürich hat das Land im Baurecht zum symbolischen Betrag von
1 Franken abgegeben und schriftlich in Aussicht gestellt, sich mit einem Betrag von 30 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zu beteiligen. Dieser Betrag muss allerdings noch vom Kantonsrat genehmigt werden.

Bauherrin ist die einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung, bestehend aus der Stadt Zürich, der Zürcher Kunstgesellschaft und der Stiftung Zürcher Kunsthaus. Für die Bauausführung wird das städtische Amt für Hochbauten (AHB) verantwortlich sein, deren Direktorin den Vorsitz der Baukommission innehat.

Das Amt für Hochbauten verbaut alljährlich rund 400 Millionen Franken und hat bereits viele andere Grossprojekte, wie etwa das Stadion Letzigrund, erfolgreich abgeschlossen. Auch bei dem umfassenden Umbau und der Sanierung des Kunsthauses von 2001 bis 2005 war das AHB mit der Gesamtprojektleitung beauftragt.

Das bestehende Kunsthaus und dessen Erweiterung sollen zusammen ein attraktives Museumsensemble ergeben. Schon heute hat das Kunsthaus dank der grossen Sammlung und international beachteten Wechselausstellungen eine starke nationale und internationale Ausstrahlung. Diese Position würde durch die Erweiterung noch wesentlich gestärkt.

Zusammen mit einem neu gestalteten Heimplatz und dem öffentlichen Garten der Kunst wird dieser Ort deutlich aufgewertet, wovon auch das angrenzende Schauspielhaus profitieren wird. Die Neugestaltung des Heimplatzes ist jedoch nicht Gegenstand der Kunsthaus-Planung. 2013 sind umfangreiche Geleise- und Belagsarbeiten vorgesehen. In diesem Zuge wird das Tiefbauamt der Stadt Zürich 2010 ein separates Verfahren durchführen.