Rauchverbot: Bewilligungsverfahren in der Stadt Zürich
Medienmitteilung
Der Regierungsrat hat die kantonale Gastgewerbeverordnung angepasst und beschlossen, dass sie ab 1. Mai 2010 in Kraft tritt. Restaurationsbetreibende, die zur Einrichtung von Fumoirs in ihren Gaststätten Umbauten vorsehen, müssen ein Baugesuch einreichen, das in der Stadt Zürich in der Regel rasch behandelt wird.
7. Januar 2010
Umbauten für Raucherräume, die in Zusammenhang mit der Revision der Gastgewerbeverordnung in Zusammenhang stehen, müssen vom Amt für Baubewilligungen bewilligt werden. Wenn keine grösseren Eingriffe in Aussicht genommen werden, sollte die Bewilligung im «Anzeigeverfahren» erteilt werden können, was nicht mehr als 30 Tage dauert. Bei grösseren Umbauten, insbesondere, wenn im Aussenbereich Lüftungskomponenten erstellt werden, muss die Bewilligung das «Ordentliche Verfahren» durchlaufen, was rund zwei Monate dauern dürfte.
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens prüft der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich, ob die räumlichen Auflagen und Anforderungen an die Lüftungsanlage erfüllt sind und kontrolliert auch deren Vollzug.