Einmaliger Beitrag an die Tonhalle-Gesellschaft für Defizit-Ausgleich
Medienmitteilung
Der seit 1989 geltende Subventionsvertrag zwischen der Stadt und der Tonhalle-Gesellschaft führt bei den Lohnkosten der Tonhalle zu einem regelmässigen strukturellen Defizit. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen einmaligen Defizit-Ausgleich von 1,2 Millionen Franken, bis das Subventionsverhältnis mit der Tonhalle im Rahmen des neuen Leitbilds der städtischen Kulturförderung 2012 bis 2015 bereinigt werden kann.
25. August 2010
Die Stadt Zürich sichert mit ihren Subventionsleistungen die Besoldung und den Teuerungsausgleich des Personals bei den grossen städtischen Kulturinstitutionen. Dies ermöglicht es Institutionen wie der Tonhalle, die selbst erwirtschafteten Mittel in ihre Programme und Produktionen zu investieren, und schafft soziale Sicherheit für das Personal.
Strukturelles Defizit wegen Teuerung
Die Tonhalle verzeichnet seit Beginn der geltenden Subventionsregelung mit der Stadt steigende Personalkosten, deren regelmässige Teuerung mit den städtischen Subventionsleistungen nur unvollkommen abgedeckt werden kann. Die geltenden Gesamtarbeitsverträge bedingen Lohnerhöhungen, die über den von der Stadt finanzierten Teuerungsausgleich hinaus gehen. Über die Jahre musste zudem der Personenbestand des Orchesters laufend aufgestockt werden, damit der Leistungsauftrag überhaupt erfüllt werden konnte. Die Tonhalle deckte das so jährlich entstehende strukturelle Defizit bei den Lohnkosten bislang über die städtische Defizitdeckungsgarantie und über die eigenen Reserven, vor allem aber auch über verschiedene Sparmassnahmen und zusätzliche Unterstützungen von privater Seite. Dies wird der Tonhalle-Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2011/12 voraussichtlich nicht mehr im gleichen Ausmass möglich sein.
Einmaliger Defizit-Ausgleich
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, das seit 1989 aufgelaufenen strukturelle Defizit mit einem einmaligen Beitrag von 1,2 Millionen Franken zu decken. Da die Tonhalle selbst aufgrund der geltenden Gesamtarbeitsverträge und des geltenden Subventionsvertrags keine Möglichkeit hat, auf das strukturelle Defizit Einfluss zu nehmen, soll die Vereinbarung zwischen der Tonhalle und der Stadt im Rahmen des neuen Leitbilds der städtischen Kulturförderung 2012–2015 überdacht und bereinigt werden. Diese Anpassung kann aber erst auf 2012 hin geschehen. Mit dem einmaligen Defizit-Ausgleich im kommenden Jahr entfällt der Anspruch der Tonhalle auf eine städtische Defizitdeckungsgarantie für das Jahr 2011.