Grosse Akzeptanz und erfolgreiche Umsetzung der Ernährungsrichtlinien an Horten und Schulen der Stadt Zürich
Medienmitteilung
Resultate von zwei Evaluationen
Im März 2009 erliessen die Schulbehörden der Stadt Zürich Ernährungsrichtlinien für alle Schulen und Horte der Stadt. Seit 2010 sind diese Ernährungsrichtlinien verbindlich: Das heisst, dass das gesamte Verpflegungsangebot an Schulen und Horten den Vorgaben einer gesunden und zahnschonenden Ernährung zu entsprechen hat. Sind diese Vorgaben tatsächlich auch umgesetzt worden? Eine Evaluation der Schulgesundheitsdienste zeigt auf, dass die Ernährungsrichtlinien auf hohe Akzeptanz stossen und an den Horten gut eingeführt sind, in einigen Bereichen aber noch Handlungsbedarf besteht.
30. November 2010
Ein Jahr nach Einführung der Ernährungsrichtlinien wurde eine Evaluation an allen Stadtzürcher Horten durchgeführt. In der Stadt Zürich besucht fast jedes dritte Schulkind (rund 8800 Kinder und Jugendliche) einen Hort, Tendenz steigend. Das heisst, der grösste Teil der abgegebenen Verpflegung an Schulen wird über Horte und Morgentische verteilt. Durch die Evaluation sollte festgestellt werden, wie weit die Umsetzung der Ernährungsrichtlinien bereits erfolgt und wie gross deren Akzeptanz im Hort ist. Die Ernährungsrichtlinien entsprechen dem strategischen Handlungsfeld des Schul- und Sportdepartements «Gesund dank Bewegung, Sport und ausgewogener Ernährung».
Resultate
Über 80 Prozent der Horte der Stadt Zürich beteiligten sich an der Befragung. Diese hohe Rücklaufquote weist gemäss Daniel Frey, Direktor der Schulgesundheitsdienste der Stadt Zürich, «auf ein grosses Interesse am Thema Ernährung im Hort sowie auf eine grosse Bereitschaft der Hortmitarbeitenden hin, an der Umsetzung der Ernährungsrichtlinien mitzuwirken.»
Gemäss Evaluation akzeptieren denn auch 94 Prozent des Hortpersonals die Ernährungsrichtlinien und rund 80 Prozent der Kinder tolerierten zumindest nach einer gewissen Gewöhnungszeit die Änderungen im Verpflegungsangebot. Die Evaluation zeigt weiter auf, dass seit Einführung der Ernährungsrichtlinien deutliche Veränderungen im Verpflegungsangebot erzielt wurden: So reduzierten 46 Prozent der Horte die Süssigkeiten, 22 Prozent bieten öfter Früchte und 27 Prozent mehr Salat, Rohkost und Gemüse an und 36 Prozent der Horte achten bewusster auf die Menuzusammenstellung. Bei den Morgentischen achten sogar 46 Prozent bewusster auf das Verpflegungsangebot und 48 Prozent bieten mehr Früchte und Gemüse und mehr als die Hälfte bieten keine oder selten(er) gesüsste Frühstücksflocken an.
Insgesamt wurden die Zielvorgaben der Schulgesundheitsdienste erfüllt, was das Anbieten von Früchten und Gemüse (mindestens zwei Portionen pro Mittagessen) sowie die Reduktion stark fettreicher Speisen (höchstens zweimal pro Woche) anbelangt. Noch zu wenig erfüllt werden die Vorgaben beim Angebot von stark zuckerhaltigen Nahrungsmitteln und Getränken: 73 Prozent (Zielvorgabe 80 Prozent) der Horte bieten höchstens dreimal pro Woche ein gezuckertes Dessert oder ein gezuckertes Zvieri an, die übrigen Horte bieten häufiger Süsses an. Auch zuckerhaltige Getränke stehen im Hort häufiger auf dem Tisch als es den Zielvorgaben entspricht: 60 Prozent (Zielvorgabe 80 Prozent) der Horte bieten ausschliesslich Wasser und ungesüssten Tee an, bei den anderen werden zum Teil zusätzlich Sirup, gesüsster Tee oder Süssgetränke angeboten.
Stadt Zürich im Vergleich zum Kanton Zürich und anderen Kantonen
Nicht nur im Hort, sondern auch an den Schulen der Stadt Zürich ist die Sensibilisierung bezüglich eines gesunden Verpflegungsangebots gross. Dies zeigt eine Gesamtschweizer Studie (ARCHE Lugano, Sept. 2009), welche das Nahrungsangebot an Schulen in 25 Kantonen vergleicht. Die Schulen der Stadt Zürich schneiden im Vergleich zum Kanton Zürich, aber auch im Vergleich zu den anderen 24 Kantonen sehr gut ab: So können Schülerinnen und Schüler der Stadt Zürich auf ihrem Schulgelände mehr Früchte und Gemüse, mehr ungesüsste Getränke beziehungsweise weniger Süssgetränke und Süssig-keiten kaufen als diejenigen des übrigen Kantons Zürich bzw. der anderen 24 Schweizer Kantone. Gemäss diesen Ergebnissen sowie der verbindlichen Verankerung der Ernährungsrichtlinien nimmt die Stadt Zürich eine Vorreiterrolle betreffend gesundem Verpfegungsangebot an Schulen und Horten ein.
Schlussfolgerungen
Für Daniel Frey läuft die Umsetzung der Ernährungsrichtlinien insgesamt sehr zufriedenstellend. Die Vorgaben für eine gesunde, kindergerechte und zahnschonende Ernährung wurden grösstenteils erreicht bzw. fast erreicht. Auch ist die Akzeptanz der Hortmitarbeitenden und der Kinder gegenüber den Ernährungsrichtlinien hoch. Dies zeigt gemäss Daniel Frey, «dass es mit Hilfe engagierter und motivierter Lehr- und Betreuungspersonen möglich ist, Kindern eine gesunde Ernährung nicht nur anzubieten, sondern sie ihnen auch schmackhaft zu machen. Die Schule kann also durchaus eine Vorbildwirkung bezüglich gesunder Ernährung haben; diese auch langfristig aufrecht zu erhalten ist eine Aufgabe, bei welcher wir die Schule gerne weiterhin unterstützen.»