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Keine Mietzinssenkung für GC

Medienmitteilung

Stadtrat von Zürich lehnt Gesuch um Mietzinssenkung ab

Der Stadtrat von Zürich ist nicht bereit, den Mietzins im Stadion Letzigrund zu senken. Ein entsprechendes Gesuch wurde - auch aus Gründen der Gleichbehandlung der beiden städtischen Fussballvereine - abgelehnt.

11. Februar 2011

Im Dezember 2010 kündigte die für den Profibetrieb zuständige Neue Grasshopper Fussball AG (NGFAG) den Mietvertrag für das Stadion Letzigrund und verlangte deutlich günstigere Nutzungskonditionen. Der bestehende Mietvertrag wurde erst im April 2010 unterzeichnet und hätte bis Sommer 2013 Gültigkeit. Gemäss dem Mietvertrag liegt der minimale Mietzins bei Fr. 870 000 pro Saison. Mehr als den vertraglichen Minimalmietzins musste GC aufgrund der geringen Zuschauerzahlen nie bezahlen. Hinzu kommen Kosten für die Sicherheit im Stadion in der Höhe von rund Fr. 840 000. Die Sicherheit im Stadion richtet sich nach den Auflagen der Liga. Das Sicherheitskonzept wird vom Stadion Management gemeinsam mit den Sicherheitsverantwortlichen von GC erarbeitet und muss von der Liga im Rahmen des Lizenzverfahrens bewilligt werden. Diese Kosten sind kaum beeinflussbar. Die weiter anfallenden Kosten, insbesondere im Bereich des Ticketings oder der Sponsorenbetreuung, werden von GC selber bestimmt. Die gleichen Vertragskonditionen gelten auch für den FC Zürich.

Im Bereich der Polizeikosten für die Sicherheit ausserhalb des Stadions führte das Polizeidepartement mit beiden Vereinen intensive Gespräche. Unter der Bedingung, dass die Clubs eine Vereinbarung über die partnerschaftliche Sicherheit im Sport unterzeichnen, ist die Stadt Zürich bereit, die polizeilichen Leistungen im Rahmen der Spiele der Axpo Super League und des Schweizer Cups pro Kalenderjahr mit einem maximalen Kostendach von Fr. 500 000 zu erbringen. Internationale Spiele werden mit einem separaten Kostendach pro Spiel verrechnet. Die beiden Vereine werden dieses Angebot nun prüfen. Mit einem definitiven Entscheid und der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Vereine ist bis Mitte März zu rechnen. Die detaillierte Kommunikation erfolgt ebenfalls zu diesem Zeitpunkt.

In gemeinsamen Diskussionen mit der NGFAG wurde ein zusätzliches Sparpotential von Fr. 100 000 bis 200 000 ermittelt. Dies könnte mit der Verkürzung der Türöffnungszeiten im Stadion, sowie mit einem Verzicht auf verschiedene Zusatzdienstleistungen realisiert werden. Den von der NGFAG beantragten Kosteneinsparungen von rund Fr. 1 Mio. kann der Stadtrat von Zürich nicht entsprechen. Zumal im Rahmen der Gleichbehandlung der beiden Fussballvereine auch dem FC Zürich in gleicher Weise die Kosten reduziert werden müssten und andere Vereine in der Stadt Zürich zu Recht eine ähnliche Behandlung fordern dürften.