Renovation der Wohnsiedlung Luggweg, Quartier Altstetten
Medienmitteilung
Die städtische Wohnsiedlung an der Luggwegstrasse in Zürich-Altstetten soll für 31,65 Millionen Franken renoviert werden. Ein Teil der 148 kleinräumigen Wohnungen wird zu grösseren Wohnungen zusammengelegt.
20. April 2011
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat im Zusammenhang mit der umfassenden Renovation neue Ausgaben von 9,115 Millionen Franken für Grundrissänderungen. Weitere 22,535 Millionen Franken bewilligte der Stadtrat in eigener Zuständigkeit als gebundene Ausgaben für Instandsetzungsarbeiten und energetische Massnahmen.
Die knapp 50-jährige Wohnsiedlung enthält 148 kleinräumige und bescheiden ausgestattete Wohnungen, überwiegend Ein-, Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen. Nur 24 Wohnungen verfügen über vier Zimmer. Deshalb sollen 32 Wohnungen zu je acht 4½- und 5½-Zimmer-Familienwohnungen zusammengelegt werden. Aus 16 1-Zimmer-Wohnungen entstehen acht geräumige 2½-Zimmer-Wohnungen. Ferner erhalten acht 3½-Zimmer-Wohnungen eine Erweiterung für eine vergrösserte Nasszelle.
Der Standard der Wohnungen wird einfach bleiben, so dass die Mietzinse auch nach der Renovation preisgünstig sind. Eine neue 4½-Zimmer-Wohnung kostet 1575 Franken monatlich (zuzüglich Nebenkosten).
Der Gemeinderat ist zuständig für neue Ausgaben ab 2 Millionen Franken, der Stadtrat für solche bis 2 Millionen Franken sowie für gebundene Ausgaben in unbeschränkter Höhe. Zu letzteren zählen im Wesentlichen die notwendigen Erneuerungsarbeiten. Umfassen die baulichen Massnahmen sowohl neue als auch gebundene Ausgaben, werden diese den zuständigen Instanzen separat beantragt (Splitting).
Bundesgericht hat «neue» Ausgaben präzisiert
2007 bewilligte der Stadtrat zunächst die gesamten Renovationsausgaben in eigener Kompetenz. Nach damaliger Praxis zählte die Liegenschaftenverwaltung nur die Mehrkosten der Wohnungszusammenlegungen gegenüber einer normalen Renovation zu den neuen Ausgaben. Diese überstiegen die Zuständigkeitsgrenze des Stadtrates nicht.
Gegen den Stadtratsbeschluss wurde ein Stimmrechtsrekurs eingereicht. Der Rekurrent bestritt die Zulässigkeit des Splittings und verlangte, dass der gesamte Betrag dem Gemeinderat zu unterbreiten sei. Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Rechtmässigkeit des Ausgabensplittings. Hingegen korrigierte es die bisherige Praxis zur Ausscheidung neuer Ausgaben. Künftig sind alle im Zusammenhang mit den Wohnungszusammenlegungen anfallenden Kosten - also nicht nur die gegenüber einer normalen Renovation entstehenden Mehrkosten als neue Ausgaben zu qualifizieren.
Die Ausscheidung der neuen Ausgaben gemäss Bundesgericht hat einen Betrag von 9,115 Millionen Franken ergeben, der nun in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt. Bei der Überarbeitung des Kostenvoranschlages wurden gleichzeitig die aufgelaufene Bauteuerung von 12,1 Prozent und die inzwischen verschärften energetischen Vorschriften berücksichtigt.