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Altersheim Trotte: Ersatzneubau gefährdet

Medienmitteilung

Stadtrat zieht Entscheid ans Verwaltungsgericht

Am 1. April hat das Baurekursgericht (BRG) des Kantons Zürich die Rekurse gegen den Ersatzneubau des Altersheims Trotte gutgeheissen. Damit ist dieses dringend nötige und innovative Projekt gefährdet. Der Stadtrat will den Entscheid vom Verwaltungsgericht beurteilen lassen.

9. Mai 2011

Im Juni 2010 stimmten die Stadtzürcher Stimmberechtigten einem Kredit von rund 62 Mio. Franken für den Ersatzneubau Trotte mit über 90 Prozent Ja-Stimmen zu, nachdem bereits der Gemeinderat das Geschäft mit 102 zu 0 Stimmen verabschiedet hatte. In den politischen Diskussionen wie auch im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens waren Volumetrie und Lage immer ein Thema. Gegen die Baubewilligung, welche am 13. Juli 2010 erteilt wurde, gingen zwei Rekurse ein. Das BRG hat den Rekursen überraschend stattgegeben.

Die wesentlichen Streitpunkte sind: Ist das Projekt eine Arealüberbauung oder nicht? Und wenn ja, ist die Gestaltung wie von Gesetzes wegen verlangt «besonders gut»?

Die mit ausgewiesenen Fachleuten besetzte Jury des offenen Wettbewerbs und die Bausektion der Stadt Zürich sind überzeugt, dass das innovative Projekt den bei einer Arealüberbauung gesetzlich geforderten erhöhten Anforderungen  an die Gestaltung, Ausrüstung und Ausstattung entspricht.

Gemäss Bau- und Zonenordnung ist für eine Arealüberbauung eine Mindestfläche von 6000 Quadratmeter erforderlich. Für die Stadt steht ausser Frage, dass es sich beim Ersatzneubau um eine Arealüberbauung handelt, denn zusammen mit der Grundstücksfläche der 1812 gebauten und heute inventarisierten Trotte erfüllt das Areal diese Mindestfläche. Das BRG moniert, dass der Neubau und die alte Trotte keine Einheitlichkeit darstellen würden und nichts Verbindendes hätten. Verständlicherweise lässt sich dies bei Gebäuden mit einem Altersunterschied von 200 Jahren nicht a priori über die Gestaltung der Gebäude erreichen. Der neu gestaltete Quartierpark jedoch umfasst beide Gebäude und formt sie zu einem Ganzen. Die städtebauliche Qualität dieses Projektes liegt gerade darin, dass durch die Einbettung des inventarisierten Trottengebäudes in die öffentliche Parkanlage eine Situation entstehen wird, die ein ausgleichendes Pendant zum Neubau schafft. Die Umgebungsgestaltung wurde im Hinblick auf das gesamte Areal geplant, und es gab keine Unterscheidung zwischen den beiden Grundstücken.

Das bestehende Altersheim Trotte wurde in den 1960er Jahren erbaut. Es befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Insbesondere genügen die sanitären Einrichtungen den durchschnittlichen Bedürfnissen der Bewohnenden eines zeitgemässen Altersheims nicht. Eine Gesamt-Instandsetzung käme fast so teuer zu stehen wie ein Ersatzneubau, mit dem Unterschied, dass ein saniertes Altersheim den neuen Anforderungen bezüglich Standards und Ökologie nicht genügen könnte. Das Altersheim Trotte verfügt über 95 Plätze, gleich viele sind im Ersatzneubau geplant. Zum heutigen Zeitpunkt sind wegen des geplanten Neubaus und wegen des baulichen Zustandes weniger als 80 Plätze besetzt. Die Altersheime der Stadt Zürich haben ihre Planung auf den Neubau ausgelegt. Aktuell besteht kein Engpass. Dieser könnte aber angesichts der langen Warteliste der städtischen Altersheime eintreten, sollte sich der Neubau lange verzögern. Zudem müssten am bestehenden Gebäude je nach Dauer bedeutende Sanierungen vorgenommen werden.

Der Stadtrat hofft, dass das Verwaltungsgericht den Entscheid des BRG korrigiert, damit das dringend nötige und auch städtebaulich überzeugende Projekt realisiert werden kann.