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Stadelhoferstrasse ist neu eine Begegnungszone

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich hat die erste Begegnungszone in einer publikumsintensiven Geschäftszone in der Innenstadt! Die Stadelhoferstrasse zwischen der Rämistrasse und der Schanzengasse ist seit heute eine Begegnungszone. Im Vergleich zum bisherigen Zufahrtsregime, das unverändert bleibt, bestehen die wesentlichen Veränderungen darin, dass Fussgängerinnen und Fussgänger den Vortritt gegenüber dem motorisierten sowie dem Zweirad-Verkehr geniessen und die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h gilt.

10. Mai 2011

«Es erfüllt mich mit Freude und Stolz, dass ich die erste Begegnungszone in der Innenstadt umsetzen kann», erklärte Polizeivorsteher Daniel Leupi anlässlich der Montage der neuen Signalisationen. Die Begegnungszone, die Teil des «Verkehrskonzept Innenstadt, Aufwertung der Stadträume» ist, erstreckt sich über die Stadelhoferstrasse (zwischen der Rämistrasse und der Schanzengasse), die Freieckgasse, die Schanzengasse (zwischen der Olga- und Stadelhoferstrasse) und die St. Urbangasse. Mit diesem neuen Verkehrsregime könne man den Bedürfnissen der Fussgängerinnen und Fussgängern besser gerecht werden, so Daniel Leupi weiter. In der Tat: Vor allem zwischen 6.00 und 20.00 Uhr ist die Stadelhoferstrasse von Fussgängerinnen und Fussgängern stark frequentiert.

Die Situation an der Stadelhoferstrasse hat sich in den letzten zwanzig Jahren grundlegend verändert. Die Erfolgsgeschichte der S-Bahn mit dem Bahnhof Stadelhofen und dem Stadelhoferplatz als wichtigem Umsteigeplatz führte dazu, dass dieses Gebiet einerseits für das Gewerbe interessant wurde, andererseits immer mehr Fussgängerinnen und Fussgänger die Stadelhoferstrasse benutzen. So wurde zu Beginn der 90er-Jahre eine Fahrverbotszone mit ausnahmsweise zugelassenem motorisierten Verkehr umgesetzt. Nun erfolgt als zusätzliche Massnahme die Einführung einer Begegnungszone

Neue Vortrittsregelung und Tempo 20
Die Begegnungszone zieht wenige, jedoch aus Sicht aller Verkehrsteilnehmenden entscheidende Neuerungen und Verbesserungen nach sich. Fussgängerinnen und Fussgänger geniessen gegenüber dem Fahrzeugverkehr den Vortritt. Zudem beträgt die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge 20 km/h.

Die neu eingeführte Begegnungszone dient als Ergänzung zum bestehenden Verkehrsregime. Die Zufahrt für motorisierte Fahrzeuge (Ausnahme Taxis) in die Stadelhoferstrasse ist wie bis anhin nur ausnahmsweise erlaubt, da es sich grundsätzlich um eine Fahrverbotszone (ausgenommen Velos) handelt. Einzig Ein- und Aussteigenlassen, Güterumschlag sowie der Verkehr im Zusammenhang mit privaten Parkplätzen ist gestattet.

Win-Win-Situation
Mit einer Begegnungszone können sowohl neue als auch bestehende Bedürfnisse erfüllt werden. Fussgängerinnen und Fussgänger erhalten den Vortritt, für das Gewerbe ist die Anlieferung weiterhin unter den gewohnten und den bewährten Bedingungen möglich. «Eine klassische Win-Win-Situation für das ansässige Gewerbe sowie für Fussgängerinnen und Fussgänger», fasst der Polizeivorsteher zusammen.

In der Stadt Zürich werden in erster Linie verkehrsarme Quartierstrassen ohne nennenswerten Durchgangsverkehr oder publikumsintensive Geschäftszonen zu Begegnungszonen aufgewertet.