Historischer Parkplatzkompromiss: Anpassung von 2003 korrekt erfolgt und lückenlos belegt
Medienmitteilung
Untersuchungsbericht widerlegt Vorwürfe von vier Gewerbetreibenden
Der kommunale Verkehrsplan von 2003 ist rechtsstaatlich korrekt zustande gekommen, die Fälschungsvorwürfe der IG Pelikan treffen nicht zu. Dies hält der Untersuchungsbericht von Prof. Dr. iur. Tobias Jaag und Rechtsanwalt Dr. iur. Markus Rüssli fest.
23. November 2011
«Alle Vorwürfe sind restlos widerlegt. Rechtsstaatlichkeit und Demokratie haben zu jeder Zeit funktioniert», stellte Stadtpräsidentin Corine Mauch an der heutigen Medienkonferenz zum Historischen Parkplatzkompromiss klar. Der Stadtrat hatte Ende August den renommierten Rechtsprofessor Dr. Tobias Jaag und Rechtsanwalt Dr. Markus Rüssli beauftragt, Vorwürfe der IG Pelikan, eines Zusammenschlusses von damals vier Gewerbetreibenden, zu untersuchen und einen unabhängigen Bericht zu erstellen. Basierend auf einem Kurzgutachten von alt Bundesrichter Prof. Dr. Karl Spühler hatte die IG Pelikan gegen den Stadtrat unter anderem den Vorwurf der Urkundenfälschung und des Unterdrückens von Urkunden erhoben.
Beim Historischen Kompromiss handelt es sich um eine 1996 festgelegte Textpassage im Bericht zum kommunalen Verkehrsplan, die im Wesentlichen besagt, dass die Anzahl Parkplätze in der Innenstadt auf dem Stand von 1990 verbleiben soll und oberirdische allgemein zugängliche Parkplätze durch unterirdische Parkierungsanlagen ersetzt werden können.
Die 2001 vom Stadtrat beantragte und 2004 von den Stimmberechtigten gutgeheissene Totalrevision des kommunalen Verkehrsplans wies – wie es in der Natur einer Totalrevision liegt – zahlreiche Änderungen auf. In der Textpassage, die als «Historischer Kompromiss» bekannt ist, wurde das Wort «Parkhäuser» neben «unterirdische Parkierungsanlagen» gesetzt. Auch wurde bestimmt, dass freigestellte Verkehrsflächen umzugestalten «bzw. in ein städtebauliches Konzept zu integrieren» seien.
Diese beiden Ergänzungen und eine Streichung, die jedoch das 'übrige Stadtgebiet' und somit nicht den Historischen Kompromiss betrifft, soll der Stadtrat laut Kurzgutachten Spühler unrechtmässig vorgenommen haben.
Der Untersuchungsbericht Jaag / Rüssli hält demgegenüber fest, dass die Neufassung der Textpassage zum Historischen Kompromiss auf den Antrag des Stadtrats zur Neufestsetzung des kommunalen Verkehrsplans vom 14. November 2001 zurückgeht.
In der Beratung in der gemeinderätlichen Spezialkommission und im Gemeinderat sind Minderheitsanträge zur Änderung der Textpassage zum Historischen Kompromiss aktenkundig, welche die Mehrheit des Gemeinderats jedoch alle ablehnte. Die Textpassage stand demnach sehr wohl im Fokus der politischen Diskussion, und zwar in der ergänzten Fassung gemäss Antrag des Stadtrats vom 14. November 2001.
Des weiteren hält der Untersuchungsbericht fest, dass die Textpassage zum Historischen Kompromiss im Oktober 2003 vom Gemeinderat unverändert verabschiedet, in der Abstimmungszeitung vom 3. Dezember 2003 ebenso unverändert wiedergegeben und am 8. Februar 2004 von den Stimmberechtigten gutgeheissen wurde. Somit stellt der Untersuchungsbericht klar: Die «Änderung wurde vom sachlich zuständigen Gemeindeorgan beschlossen», und der «Stadtrat von Zürich hat somit keine Fälschung begangen».
Auch legen die Verfasser des Untersuchungsberichtes dar, dass alle relevanten Akten vorhanden sind, mit denen sich die Ereignisse rund um die Neufestsetzung des kommunalen Verkehrsplans von 2003 zurückverfolgen lassen. «Missstände in der Archivierung von Akten des Stadtrates und des Gemeinderates bestehen entgegen den Darlegungen von Prof. Spühler somit nicht.»
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