Vier Stossrichtungen in der städtischen Wohnpolitik
Medienmitteilung
Der Stadtrat von Zürich verfolgt in seiner künftigen Wohnpolitik vier Stossrichtungen: Er setzt sich für mehr nicht-gewinnorientierten, genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbau ein, richtet seine wohnpolitischen Massnahmen prioritär auf spezifische Zielgruppen aus, misst dem nachhaltigen und sozialverträglichen Umgang mit der Bausubstanz hohe Bedeutung zu und intensiviert die Zusammenarbeit und den Dialog mit privaten Bauträgern. Ziel des Stadtrates ist es, dass die sozialpolitische Stabilität und die hohe Lebensqualität gewahrt werden und Zürich eine attraktive Wohnstadt für alle Bevölkerungsschichten bleibt.
29. November 2011
Die Zürcherinnen und Zürcher haben den wohnpolitischen Grundsatzartikel mit 75,9 Prozent Ja-Stimmen überaus deutlich angenommen. Das klare Resultat ist ein Bekenntnis zur Tradition des gemeinnützigen Wohnungsbaus in Zürich, zur guten sozialen Durchmischung und zur aktiven Rolle der Stadt in diesem Handlungsfeld. Der Stadtrat nimmt diesen Auftrag ernst und verfolgt in seiner künftigen Wohnpolitik vier Stossrichtungen: die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die klare Ausrichtung auf spezifische Zielgruppen, den sozialverträglichen und nachhaltigen Umgang mit der Bausubstanz sowie die Zusammenarbeit und den Dialog mit den privaten Akteuren.
Mehr genossenschaftlicher und kommunaler Wohnungsbau
Die Stadt setzt auf den gemeinnützigen Wohnungsbau mit dem Prinzip der Kostenmiete für breite Bevölkerungskreise. Sie treibt zu diesem Zweck ihre eigenen, grossen kommunalen Wohnbauvorhaben aktiv voran, so z. B. die Projekte Rautistrasse, Kronenwiese, Hornbach und Heinekenareal. Die Stadt hält zudem an der Strategie fest, Land und Gebäude zu kaufen, um Grundstücke für den genossenschaftlichen Wohnungsbau abzugeben und um kommunalen Wohnraum bereitzustellen (Beispiel: Hardturmareal). Zwar fehlen im Kanton Zürich die Grundlagen für eine teilweise direkte Abschöpfung von Planungsgewinnen. Im Rahmen der Festlegung von Sonderbauvorschriften und von Gestaltungsplänen kann aber die Stadt im Dialog mit den Grundeigentümern darauf hinwirken, dass sie einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen, indem sie zur guten Durchmischung beitragen.
Klare Ausrichtung auf spezifische Zielgruppen
Gemeinnützige Wohnungen sollen in erster Linie denjenigen Bevölkerungsteilen zur Verfügung stehen, die auf dem freien Markt kaum Zugang zu Wohnungen haben, die ihren Möglichkeiten angemessen sind. Dies sind vor allem die unteren Einkommensschichten und Familien. Der Stadtrat knüpft die Vergabe von Baurechten deshalb an Belegungsbedingungen (Anzahl Zimmer - 1 = Mindestbelegung) und formuliert Richtlinien bezüglich Einkommens- und Vermögenssituation der Mietenden (Beispiel: Tièchestrasse). Mit den Wohnbaugenossenschaften setzt sich die Stadt für mehr subventionierte Wohnungen ein. Die Stadt befürwortet die Wiedereinführung der Möglichkeit für einen Mietzinszuschlag im subventionierten Wohnungsbau, damit der Mietzins bei wirtschaftlich verbesserten Verhältnissen angepasst werden kann. Zudem will die Stadt Kapital für eine operative Stiftung für kostengünstige Wohnungen bereitstellen, um günstigen und ökologisch hochwertigen Wohnraum für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu schaffen. Daneben wird die Stadt über ihre gut etablierten Stiftungen für kinderreiche Familien und Alterswohnungen sowie über die Stiftung PWG zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen aktiv bleiben.
Sozialverträglicher und nachhaltiger Umgang mit der Bausubstanz
Kostentreiber wie etwa zunehmende Flächen- und Ausstattungswünsche im Wohnungsbau müssen kritisch hinterfragt werden. An den zentralen Anforderungen der 2000-Watt-Gesellschaft ist festzuhalten. Die Stadt prämiert ab 2012 gelungene Beispiele für sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Sanierungen mit einer Auszeichnung. Die Stadt hält wie bis anhin am Grundsatz fest, in städtischen Liegenschaften keine Zweitwohnungen zu vermieten.
Zusammenarbeit und Dialog mit Privaten
Private Bauträger leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung Zürichs. Die Stadt strebt die Zusammenarbeit und den Dialog mit ihnen an und will sie in ihre Wohnpolitik einbinden. Eine Anlauf- und Beratungsstelle bei der Stiftung PWG soll ab 2012 Mietende bei Kaufverhandlungen mit ihren verkaufswilligen Vermietenden unterstützen. Vermietende ihrerseits erhalten durch die kürzlich eingerichtete Anlaufstelle des Sozialdepartements Unterstützung bei schwierigen Mietverhältnissen. Um den Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern des privaten und gemeinnützigen Wohn- und Immobilienbereichs zu institutionalisieren, richtet der Stadtrat im kommenden Jahr den «Echoraum Wohnen» ein.
Übergeordnete Ziele des Stadtrates
Mit den vier Stossrichtungen in der Wohnungspolitik verfolgt der Stadtrat das Ziel, dass Zürich eine attraktive Wohnstadt für alle Bevölkerungsschichten bleibt. Der Stadtrat setzt sich im Interesse der sozialpolitischen Stabilität und der Lebensqualität für eine gute soziale Durchmischung in allen Quartieren ein. Die Zusammenarbeit und der Dialog mit Stiftungen, Wohnbaugenossenschaften und privaten Bauträgern sind dabei von zentraler Bedeutung. Nur in Zusammenarbeit mit Partnern ist es dem Stadtrat möglich, die Vorgaben des wohnpolitischen Grundsatzartikels zu erfüllen.
Wohnpolitik ist ein mittel- und langfristiges Politikfeld, und der wohnpolitische Grundsatzartikel nennt als Zeithorizont für seine Vorgaben das Jahr 2050. Der Stadtrat wird deshalb laufend weitere wohnpolitische Massnahmen prüfen, unter anderem im Rahmen der Überarbeitung der wohnpolitischen Handlungsleitlinien von 2009. Die Stadt wird die Wirkung der getroffenen Massnahmen regelmässig überprüfen und aufgrund von Kennzahlen steuern, um dem Auftrag der Stadtzürcher Bevölkerung nachzukommen. Zu konkreten wohnpolitischen Massnahmen und deren Finanzierung werden sich auch in Zukunft Gemeinderat und Stimmbevölkerung äussern können. Die Finanzierungsfragen müssen vertieft geprüft werden.