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Städtischer Beitrag und Gestaltungsplan für die Kunsthaus-Erweiterung

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Stimmbevölkerung einen Investitionsbeitrag von 88 Millionen Franken und eine Beteiligung an den einmaligen Vorlaufkosten der Erweiterung von 5 Millionen Franken. Für den erweiterten Betrieb des Kunsthauses ab 2017 und für den Werterhalt des Erweiterungsbaus beantragt der Stadtrat eine Erhöhung der zukünftigen städtischen Jahresbeiträge um 7,5 Millionen Franken. Gleichzeitig legt der Stadtrat dem Gemeinderat den öffentlichen Gestaltungsplan für das Areal der Kunsthaus-Erweiterung zur Beratung und Entscheidung vor.

14. Dezember 2011

Das Kunsthaus Zürich geniesst nationale und internationale Anerkennung und ist ein wichtiger Anziehungspunkt für den Kulturstandort Zürich. Die Erweiterung wird die Qualität und die Ausstrahlung des Kunsthauses weiter erhöhen und mehr Raum für die Kunst bieten. Mit dem Erweiterungsbau von David Chipperfield Architects erhält der Heimplatz ein urbanes Gesicht und wird zu einem zentralen Platz der Zürcher Kultur.

Finanzierung durch Stadt, Zürcher Kunstgesellschaft und Kanton
Für die Kunsthaus-Erweiterung haben sich die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft ZKG und die Stiftung Zürcher Kunsthaus SZK als Bauherrschaft zusammengeschlossen. Die Gesamtsumme für die Kunsthaus-Erweiterung von 206 Millionen Franken basiert auf den Zielkosten von 178,8 Millionen Franken und Reserven von insgesamt 15 Prozent. Die Finanzierung der Erweiterung wird zu gleichen Teilen durch die Stadt Zürich und die ZKG mit Beiträgen von je 88 Millionen Franken sowie durch einen Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Zürich von 30 Millionen Franken erfolgen. Der Kantonsrat hat dem kantonalen Beitrag am letzten Montag mit 154:1 Stimmen zugestimmt. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat zuhanden der Stimmbevölkerung einen entsprechenden Investitionsbeitrag von 88 Millionen Franken.

Für die Beteiligung der Stadt an den einmaligen Vorlaufkosten und an den Betriebsausfallkosten, die dem Kunsthaus bis zur Eröffnung des Erweiterungsbaus entstehen, beantragt der Stadtrat einen Objektkredit von 5 Millionen Franken.

Städtischer Beitrag an den Betrieb und Werterhalt
Die Kunsthaus-Erweiterung ermöglicht dem Kunsthaus eine Erweiterung seines Programms und seiner Aktivitäten. Wie im Leitbild der städtischen Kulturförderung vorgesehen, beantragt der Stadtrat eine Beteiligung an den damit verbundenen höheren Betriebskosten, die mehrheitlich von der Zürcher Kunstgesellschaft ZKG selbst gedeckt werden. Der jährliche städtische Beitrag an die Zürcher Kunstgesellschaft ZKG soll um 4,5 Millionen Franken auf neu 12,7 Millionen Franken erhöht werden. Mit dem Erweiterungsbau nehmen auch die Immobilienkosten für die Instandhaltung, die Werterhaltung und für Rückstellungen zu. Der Stadtrat beantragt eine Erhöhung des jährlichen Beitrags an die für die Liegenschaften zuständige Stiftung Zürcher Kunsthaus SZK ab dem ersten Jahr nach der Eröffnung um 3 Millionen Franken auf neu 4,88 Millionen Franken.

Gestaltungsplan für das Areal der Kunsthaus-Erweiterung
Zusammen mit dem Antrag für den städtischen Beitrag legt der Stadtrat dem Gemeinderat den öffentlichen Gestaltungsplan für das Areal der Kunsthaus-Erweiterung zusammen mit dem Bericht zum Mitwirkungsverfahren zur Beratung und Entscheidung vor. Die Baudirektion des Kantons Zürich, die kantonale Denkmalpflegekommission und die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission haben den Gestaltungsplan geprüft und ihm inhaltlich zugestimmt. Der Gestaltungsplan wurde öffentlich aufgelegt. Es sind 56, zum Teil gleichlautende Einwendungen (keine Rekurse) eingegangen. Wiederholt vorgebracht wurde die Idee einer Rückversetzung des Erweiterungsbaus. Diese wurde im Rahmen des Vorprojekts aufgenommen und der Vorplatz auf rund 12 Meter verbreitert.

Gemeinderat und Bevölkerung entscheiden
Der städtische Beitrag und der Gestaltungsplan für die Kunsthaus-Erweiterung liegen nun dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor. Wird der Gestaltungsplan vom Parlament beschlossen und werden keine Rechtsmittel ergriffen, kann er auf Anfang 2013 in Kraft gesetzt werden. Stimmt der Gemeinderat dem Investitionsbeitrag, dem Objektkredit und den Beitragserhöhungen zu, werden die Zürcherinnen und Zürcher voraussichtlich im November 2012 über den städtischen Beitrag abstimmen können. Nach Ausschreibungsphase und vierjähriger Bauzeit soll das neue Kunsthaus 2017 eröffnet werden.