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Prostitutionsgewerbeverordnung wird schrittweise in Kraft gesetzt

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat beschlossen, alle Bestimmungen der PGVO, die nicht die Bewilligungsverfahren Strassen- und Salonprostitution betreffen, bereits per 1. Juli 2012 in Kraft zu setzen. Damit soll die Fachkommission Prostitutionsgewerbe möglichst bald ihre Tätigkeit aufnehmen können. Die Bestimmungen zu den Bewilligungsverfahren Strassen- und Salonprostitution treten per 1. Januar 2013 in Kraft.

23. Mai 2012

Im März dieses Jahres hat der Gemeinderat die neue Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) erlassen. Referendums- und Rechtsmittelfristen sind ungenutzt abgelaufen. Der Stadtrat hat beschlossen, die Verordnung per 1. Juli 2012 teilweise in Kraft zu setzen.

Die Teilinkraftsetzung betrifft insbesondere die Einsetzung einer breit abgestützten beratenden Fachkommission (Art. 3 PGVO), bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der städtischen und kantonalen Behörden, der Fachorganisationen, der Salonbetreibenden und der Quartiere. Die behördliche Zusammenarbeit und der Einbezug von Fachorganisationen sind von entscheidender Bedeutung, damit die mit der Prostitutionsgewerbeverordnung verfolgten Ziele erreicht werden können.

Zweck der Verordnung ist es, die Wohnbevölkerung vor negativen Auswirkungen des Prostitutionsgewerbes und die Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen. Zu schützen sind auch die öffentliche Ordnung und die Gesundheit der am Prostitutionsgewerbe beteiligten Personen. Schliesslich soll auch die gesundheitliche und soziale Prävention sichergestellt werden.

Aufgaben der Fachkommission sind die Koordination und Begleitung der Präventions-, Informations- und Schutzmassnahmen sowie der Umsetzung der Verordnung zuhanden des Stadtrats. Insbesondere wird sie sich mit den noch zu erarbeitenden Ausführungsbestimmungen zur PGVO befassen, welche die Bewilligungsverfahren Strassen- und Salonprostitution konkretisieren.

Mit der Teilinkraftsetzung der PGVO per 1. Juli 2012 erhält der Stadtrat auch die Kompetenz, Strichzonen und die damit verbundenen Rahmenbedingungen in der Stadt festzulegen. Ab 1. Juli 2012 können zudem Freier gebüsst werden, welche die Dienstleistung von Strassenprostituierten ausserhalb der zugelassenen Strichzonen nachsuchen oder in Anspruch nehmen.