Verkehrsmeldung Caliente Festival Tropical 2012
Medienmitteilung
Für die Durchführung des «Caliente Festival Tropical 2011» von Freitag, 6. Juli, bis Sonntag, 8. Juli 2012, ergehen die folgenden Verkehrsvorschriften:
4. Juli 2012
- Fahrverbote
Für den Fahrzeugverkehr sind gesperrt:
Donnerstag, 5. Juli, 8.00 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 6.00 Uhr
Bäckerstrasse, zwischen Rotwand- und Ankerstrasse
Müllerstrasse, zwischen Rotwand- und Ankerstrasse
Freitag, 6. Juli, 9.00 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 6.00 Uhr
Ankerstrasse, zwischen Stauffacher- und Zeughaustrasse
Brauerstrasse, zwischen zwischen Kurzgasse und Kanonengasse
Hohlstrasse, zwischen Anker- und Langstrasse
Kanonengasse, zwischen Zeughaus- und Militärstrasse
Kurzgasse, ganze
Molkenstrasse, ganze
Müllerstrasse, zwischen Anker- und Hohlstrasse
Zeughausstrasse, zwischen Kanonengasse und Rotwandstrasse - Halteverbote
Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist auf den nachgenannten Strassen und Plätzen untersagt:
Donnerstag, 5. Juli, 8.00 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 6.00 Uhr
Bäckerstrasse, zwischen Rotwand- und Ankerstrasse
Müllerstrasse, zwischen Rotwand - und Ankerstrasse
Freitag, 6. Juli, 8.00 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 6.00 Uhr
Ankerstrasse, zwischen Stauffacher- und Zeughausstrasse
Brauerstrasse, zwischen Kanonen- und Kurzgasse
sowie ZPU-Felder 38 49
Dienerstrasse, Höhe Haus-Nr. 2 beidseits
Hohlstrasse, zwischen Ankerstrasse und Kurzgasse
Kanonengasse, zwischen Zeughaus- und Militärstrasse
Molkenstrasse, ganze
Müllerstrasse, zwischen Ankerstrasse und Kurzgasse
Zeughausstrasse, zwischen Kanonengasse und Rotwandstrasse
Zwinglistrasse, Höhe Haus-Nr. 3 beidseits
Lagerstrasse, Parkplätze entlang der Häuser-Nr. 47 und 55 (beidseits) - Der Fahrzeugverkehr wird umgeleitet. Die Verkehrsbeschränkungen sind mittels- Hinweis- und Verbotstafeln signalisiert. An verbotenen Orten stehen gelassene Fahr-zeuge werden auf Kosten des Lenkers oder der Halterin abgeschleppt. Nichtbeachten dieser Anordnung hat die Bestrafung gemäss den Strafbestimmungen des Bundes-gesetzes über den Strassenverkehr (SVG) zur Folge.