Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Verkehrsmeldung Caliente Festival Tropical 2012

Medienmitteilung

Für die Durchführung des «Caliente Festival Tropical 2011» von Freitag, 6. Juli, bis Sonntag, 8. Juli 2012, ergehen die folgenden Verkehrsvorschriften:

4. Juli 2012

  1. Fahrverbote
    Für den Fahrzeugverkehr sind gesperrt:

    Donnerstag, 5. Juli, 8.00 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 6.00 Uhr
    Bäckerstrasse, zwischen Rotwand- und Ankerstrasse
    Müllerstrasse, zwischen Rotwand- und Ankerstrasse

    Freitag, 6. Juli, 9.00 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 6.00 Uhr
    Ankerstrasse, zwischen Stauffacher- und Zeughaustrasse
    Brauerstrasse, zwischen zwischen Kurzgasse und Kanonengasse
    Hohlstrasse, zwischen Anker- und Langstrasse
    Kanonengasse, zwischen Zeughaus- und Militärstrasse
    Kurzgasse, ganze
    Molkenstrasse, ganze
    Müllerstrasse, zwischen Anker- und Hohlstrasse
    Zeughausstrasse, zwischen Kanonengasse und Rotwandstrasse
  2. Halteverbote
    Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist auf den nachgenannten Strassen und Plätzen untersagt:

    Donnerstag, 5. Juli, 8.00 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 6.00 Uhr
    Bäckerstrasse, zwischen Rotwand- und Ankerstrasse
    Müllerstrasse, zwischen Rotwand - und Ankerstrasse

    Freitag, 6. Juli, 8.00 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 6.00 Uhr
    Ankerstrasse, zwischen Stauffacher- und Zeughausstrasse
    Brauerstrasse, zwischen Kanonen- und Kurzgasse
    sowie ZPU-Felder 38 49
    Dienerstrasse, Höhe Haus-Nr. 2 beidseits
    Hohlstrasse, zwischen Ankerstrasse und Kurzgasse
    Kanonengasse, zwischen Zeughaus- und Militärstrasse
    Molkenstrasse, ganze
    Müllerstrasse, zwischen Ankerstrasse und Kurzgasse
    Zeughausstrasse, zwischen Kanonengasse und Rotwandstrasse
    Zwinglistrasse, Höhe Haus-Nr. 3 beidseits
    Lagerstrasse, Parkplätze entlang der Häuser-Nr. 47 und 55 (beidseits)
  3. Der Fahrzeugverkehr wird umgeleitet. Die Verkehrsbeschränkungen sind mittels- Hinweis- und Verbotstafeln signalisiert. An verbotenen Orten stehen gelassene Fahr-zeuge werden auf Kosten des Lenkers oder der Halterin abgeschleppt. Nichtbeachten dieser Anordnung hat die Bestrafung gemäss den Strafbestimmungen des Bundes-gesetzes über den Strassenverkehr (SVG) zur Folge.