Jugendbewilligung für Outdoor-Partys im öffentlichen Raum
Medienmitteilung
Die Stadt Zürich zieht eine weitgehend positive Bilanz aus dem Pilotprojekt «Jugendbewilligung für Outdoor-Partys». Insgesamt gingen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen 31 Gesuche ein, 21 Partys wurden durchgeführt. Über die Zukunft des Pilotprojekts wird der Stadtrat Anfang 2013 entscheiden.
26. September 2012
Während den letzten fünf Monaten hatten Jugendliche und junge Erwachsene in der Stadt Zürich die Möglichkeit, im Rahmen des Pilotprojekts «Jugendbewilligung» Outdoor-Partys unter festgelegten Bedingungen legal durchzuführen. Diese Massnahme hat die Stadt Zürich als Reaktion auf verschiedentliche Konflikte bei der Auflösung von Outdoor-Partys im Sommer 2011 sowie den Vorfällen rund um die beiden illegalen Partys am Bellevue und Central im September 2011 eingeführt. Seit der Einführung Ende April 2012 wurden 31 Gesuche für eine «Jugendbewilligung» beantragt, wovon 28 Partys bewilligt wurden. Drei Gesuche wurden von der städtischen Bewilligungsstelle nicht bewilligt, zwei aufgrund eines nicht-geeigneten Ortes, eines infolge offener Werbung auf einer Social-Media-Plattform und kommerziellem Charakter. Effektiv wurden 21 Partys durchgeführt, sieben bewilligte Partys wurden aufgrund des schlechten Wetters kurzfristig abgesagt.
Jugendliche verantwortungsbewusst
Mit dem Pilotprojekt verfolgte die Stadt Zürich die Zielsetzung, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Stadt Zürich Freiräume zu ermöglichen sowie das Konfliktpotenzial zwischen Jugendlichen und Behörden zu reduzieren. «Die neue Praxis wurde von den Jugendlichen gut aufgenommen. Konflikte aufgrund der Freiraumdiskussion, wie wir sie im vergangenen Jahr hatten, gab es diesen Sommer keine», bilanziert Stadtrat Daniel Leupi. Zahlreiche Veranstalter, die in der Vergangenheit Partys illegal durchgeführt haben, haben von der bewilligten Praxis Gebrauch gemacht. Dies führte zu einer Verminderung der illegal durchgeführten Veranstaltungen. In Bezug auf die Sicherheit verliefen die bewilligt durchgeführten Outdoor-Partys ohne nennenswerte Zwischenfälle, ebenso wurden die Plätze im Anschluss an die Partys von den Veranstaltenden gut gereinigt hinterlassen. Die Veranstaltenden handelten verantwortungsbewusst und haben die Auflagen der Bewilligung grossmehrheitlich korrekt umgesetzt.
Kritische Punkte
Die Mehrheit der Partys lief auch in Bezug auf Lärmemissionen innerhalb der vorgegebenen Richtlinien ab. Bei zwei Dritteln aller Partys gab es null bis zwei Lärmklagen aus der Bevölkerung, bei rund 25 Prozent gab es drei bis fünf Lärmklagen. Zwei Partys generierten mehr als acht Lärmklagen. Aufgrund der Nichteinhaltung der Auflagen (übermässige Lärmbelästigung, Infrastruktur) wurden im Nachgang drei Veranstalter für künftige Partys gesperrt. Insgesamt haben die bewilligten Partys an sechs verschiedenen Örtlichkeiten im Wald, in Waldnähe oder am Stadtrand stattgefunden. In Bezug auf die Plätze erkennt Stadtrat Leupi kritische Punkte: «Die Stadt Zürich ist stark verdichtet, es gibt nicht genug Plätze, an denen Jugendliche ungestört solche Partys feiern können.» Weitere im Rahmen des Pilotprojekts ungelöste Punkte waren das Fahrverbot im Wald sowie fehlende WC-Infrastruktur. «Wir werden die gemachten Erfahrungen des Pilotprojekts genau auswerten und aufgrund dessen entscheiden, wie künftig mit den Outdoor-Partys in der Stadt Zürich umgegangen wird», betont Stadtrat Daniel Leupi. Ein diesbezüglicher Entscheid des Stadtrats wird Anfang 2013 gefällt.