Massnahmen zum Klimaschutz in der Stadt Zürich
Medienmitteilung
Eine umfassende Analyse der Klimaschutz-Massnahmen in der Stadt Zürich zeigt ein breites Spektrum mit nur noch wenigen Lücken. Zur Schliessung dieser Lücken empfiehlt der Stadtrat Anreizsysteme für Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie zugunsten von Fernwärmeanschlüssen, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu fördern.
14. November 2012
Eine umfassende Analyse des Forschungs- und Beratungsunternehmens Infras zum Massnahmenspektrum beim Klimaschutz in der Stadt Zürich listet 130 Massnahmen auf, die auf Stadtgebiet wirksam sind. Die Analyse kommt zum Schluss, dass damit in den vergangenen Jahren wesentliche, zielführende und aufeinander abgestimmte Aktivitäten zum Klimaschutz realisiert wurden. Angeregt wurde die Analyse durch drei im Jahr 2007 eingereichte und im November 2010 überwiesene Vorstösse des Gemeinderats, welche die Schaffung und Finanzierung eines städtischen Klimafonds fordern. Der Stadtrat begrüsst das Ziel, die Massnahmen zum Klimaschutz zu optimieren und prüfte die Vorstösse ausführlich.
Kaum Lücken im Massnahmenspektrum
Die Schwerpunkte der bestehenden Massnahmen liegen beim Verkehr, bei den Haushalten und Gebäuden sowie bei Dienstleistungen und Gewerbe. Die Analyse konnte nur wenige Lücken identifizieren und Handlungsvorschläge auflisten, die in der politischen und rechtlichen Kompetenz der Stadt liegen. Für die Mehrheit der noch vorhandenen Lücken liegen die Kompetenzen beim Kanton oder Bund.
Anreizsysteme für Umstieg auf Energieverbünde mit klimafreundlichen Energien
Der Stadtrat will daher die bestehenden Massnahmen weiterführen. Zusätzlichen Handlungsbedarf ortet er bei der Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. In diesem Bereich können ergänzende Massnahmen mit angemessenem Aufwand eine hohe Wirkung erzielen. Konkret erwägt der Stadtrat zwei Massnahmen:
- Risikobeiträge zugunsten von Netzbetreibern für Erschliessungsprojekte im Rahmen von Energieverbünden mit klimafreundlichen und erneuerbaren Energien. Von Seiten der Stadt sollen Risikogarantien übernommen werden können für ökologisch und ökonomisch sinnvolle Erschliessungsprojekte im Rahmen von Verbundlösungen, die bei Projektstart über zu wenige Wärme- oder Kälteabnehmer verfügen.
- Desinvestitionsbeiträge («Verschrottungsprämie») für noch nicht amortisierte fossile Heizungen beim Umstieg auf klimafreundliche Lösungen. Diese Massnahme soll in einer ersten Testphase im Wärmeversorgungsgebiet Zürich-Nord zur Anwendung kommen.
Beide Massnahmen müssen noch ausgearbeitet werden. Die Schaffung eines Klimafonds ist unter geltendem Finanzrecht hingegen nicht möglich.