Mit guter Praxis gegen rassistische Benachteiligungen
Medienmitteilung
Ergebnisse und Empfehlungen des zweiten Rassismusberichts
Der zweite Rassismusbericht der Stadt Zürich zeigt am Beispiel des Bevölkerungsamts und der Volksschule auf, wie städtische Stellen ihrer Verpflichtung nachkommen, rassistische Diskriminierung zu verhindern. Er stellt zudem fest, dass zahlreiche im Bericht 2009 gemachte Empfehlungen umgesetzt wurden und innerhalb der Verwaltung die Sensibilität gegenüber rassistischer Diskriminierung gestiegen ist. Die für den Bericht verantwortliche interdepartementale Arbeitsgruppe macht der Verwaltung wiederum verschiedene Empfehlungen, deren Umsetzung sie künftig begleitend beobachten will.
24. Juni 2013
Die Stadt Zürich ist sich der grossen Vielfalt in der Bevölkerung bewusst und schätzt diese als wertvollen Beitrag zur hohen Lebensqualität. Im Vorwort des aktuellen Berichts weist Stadtpräsidentin Corine Mauch explizit darauf hin, dass es nicht nur darum geht, jegliche diskriminierende Praxis zu unterlassen, sondern «der sprachlichen, religiösen und kulturellen Vielfalt mit Anerkennung und Wertschätzung zu begegnen».
2007 ist die Stadt Zürich der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus beigetreten. Sie hat sich damit zur Umsetzung eines Aktionsplanes verpflichtet. Dazu hat der Stadtrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt und diese beauftragt, dem Stadtrat rund alle drei Jahre Bericht zu erstatten. Nach dem 2009 erstmals publizierten Rassismusbericht legt die Arbeitsgruppe nun ihren zweiten Bericht vor. Die von der städtischen Integrationsförderung geleitete Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretungen verschiedener Departemente und der Ombudsfrau zusammen.
Verantwortung städtischer Stellen wahrnehmen
In der Bekämpfung und Prävention rassistischer Diskriminierung hat die öffentliche Verwaltung eine wichtige Vorbildfunktion. Wie städtische Stellen dieser Verpflichtung nachkommen, steht im Fokus des aktuellen Berichtes. Anschauungsbeispiele bieten drei Bereiche des Bevölkerungsamts (Bestattungs- und Friedhofsamt, Personenmeldeamt und Zivilstandsamt) sowie die Volksschule. Beleuchtet werden zudem das städtische Beschaffungswesen und der Bereich Kommunikation. Die Feststellungen und Empfehlungen des Berichts richten sich nicht nur an diese Ämter, sondern auch an die ganze Verwaltung.
Sachliche Auseinandersetzung mit Diskriminierungsthematik
Zum Berufsalltag im Publikumskontakt gehören auch belastende Situationen. In einer sachlichen Auseinandersetzung mit solchen Belastungen sieht der Bericht ein wichtiges Instrument zur Vermeidung vorurteilsbeladener Verhaltensweisen. Er empfiehlt, innerhalb der Verwaltung belastende Erfahrungen frühzeitig und sachlich zu thematisieren. Dazu gehört ein professioneller Umgang mit Diskriminierungsvorwürfen. In diesem Feld tun sich städtische Stellen nach Einschätzung des Berichts teils noch schwer.
Integrationsauftrag der Schule stärken
Das Engagement gegen Ausgrenzung und Benachteiligungen bedarf ständiger Unterstützung und Bestärkung. Ein gutes Beispiel dafür liefert gemäss Bericht die Volksschule. Schulen und Lehrpersonen stehen in einem Spannungsfeld zwischen der Realität ungleicher Bildungserfolge und dem berechtigten Anspruch nach Bildungsgerechtigkeit. In ihrem Einsatz gegen Ausgrenzung und Benachteiligungen ist von Schulen und Lehrpersonen daher Beständigkeit und hohe Eigenmotivation gefordert. Hier empfiehlt der Bericht, dieses Engagement weiterzuführen und mit geeigneten Massnahmen auf eine Verbesserung der Chancengleichheit hinzuwirken. Der in der Schule gelebte Integrationsauftrag ist nach Empfehlung des Berichts künftig vermehrt auch gegen Aussen zu kommunizieren. Ferner empfiehlt der Bericht, innerhalb der bestehenden schulischen Strukturen vermehrt auf eine Positionierung und Auseinandersetzung mit rassistischer Diskriminierung hinzuarbeiten.
Gute Dienstleistungen für eine vielfältige Kundschaft
Die Aufgabenfelder des Bestattungs- und Friedhofsamts, des Personenmeldeamts und des Zivilstandsamts verlangen im Kontakt mit Kundinnen und Kunden eine hohe Sensibilität gegenüber individuellen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Aspekten. Die Mitarbeitenden des Bevölkerungsamts setzten sich auf verschiedenen Ebenen dafür ein, dass ihre Dienstleistungen allen Personengruppen in gleich guter Qualität offen stehen. Sie unterstützen Ratsuchende darüber hinaus soweit möglich in deren Anliegen und berücksichtigen dabei die Vielfalt ihrer Klientinnen und Klienten. Zur Wertschätzung der gesellschaftlichen Vielfalt gehört im Bevölkerungsamt die stete Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Realitäten und deren Berücksichtigung bei der Ausrichtung der Dienstleistungen. Der Bericht sieht darin wichtige Faktoren einer Dienstleistungskultur ohne rassistische Diskriminierung, die auch Gültigkeit für andere Verwaltungsstellen haben.
Lob für die Stadt Zürich von der UNESCO
Der aktuelle Rassismusbericht hält fest, dass zahlreiche im ersten Bericht von 2009 gemachte Empfehlungen umgesetzt wurden. So wurde die Zugänglichkeit zu Anlaufstellen verbessert. Vertretungen zivilgesellschaftlicher Organisationen, von Beratungsstellen, der Stadtpolizei und aus der Verwaltung haben sich bisher acht Mal an einem runden Tisch zum Thema Polizei und Rassismus ausgetauscht. Themenbereiche wie Transparenz, Ethnic Profiling und Einblick in die praktische Polizeiarbeit standen dabei im Vordergrund.
Das bei der UNESCO angesiedelten Büro der Internationalen Städtekoalition hat der Stadt Zürich ein Lob für ihre Aktivitäten ausgesprochen. Insbesondere hervorgehoben wurde das systematische und koordinierte Vorgehen der Stadt.