Reduktion der Anzahl Wahlbüromitglieder
Medienmitteilung
Die Zahl der Wahlbüromitglieder soll gesenkt werden. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass für die Organisation und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen in den Kreiswahlbüros nur noch etwa die Hälfte der 4600 Wahlbüromitglieder benötigt wird.
6. November 2013
An gewöhnlichen Abstimmungswochenenden sind derzeit durchschnittlich 1000 Personen im Einsatz für das Auszählen der Stimmen. Durch den Einsatz von Zählmaschinen, die elektronische Erfassung der Resultate bereits in den Wahlbüros sowie die gestaffelte IT-Erfassung der veränderten Wahlzettel bei den Proporzwahlen sowie Optimierungen in den Arbeitsabläufen der neun Kreiswahlbüros hat sich der Personalbedarf stark verringert.
Im ersten Halbjahr 2013 hat die Stadtkanzlei deshalb in einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern mehrerer Kreiswahlbürovorstände den Vorschlag erarbeitet, die Zahl der Mitglieder der Kreiswahlbüros auf zehn pro 1000 Stimmberechtigte zu senken. Bisher waren zwanzig Mitglieder pro 1000 Stimmberechtigte vorgesehen gewesen (Gemeinderatsbeschluss vom 19. August 1970). Dies hat dazu geführt, dass jeweils nur ein Teil der gewählten 4600 Wahlbüromitglieder eingesetzt werden konnte. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Gemeinderat, die Zahl der Wahlbüromitglieder so festzulegen, dass auf je 1000 Stimmberechtigte zehn Mitglieder zu wählen sind.
Eine Halbierung der Anzahl Wahlbüromitglieder ist insofern auch sinnvoll, als es zusehends schwieriger wird, genügend freiwillige Stimmberechtigte zu finden. Deshalb musste in der Vergangenheit jeweils ein Teil der zu wählenden Wahlbüromitglieder im Zufallsprinzip aus dem Stimmregister ausgewählt werden. Mit nur noch rund 2300 gewählten Wahlbüromitgliedern kann die Zahl der so rekrutierten Wahlbüromitglieder deutlich reduziert und der Auszählaufwand dennoch bewältigt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bei erhöhtem Personalbedarf – wie zum Beispiel bei Proporzwahlen – auch nicht gewählte Hilfspersonen einzusetzen.
Die Reduktion tritt, die Zustimmung durch den Gemeinderat vorausgesetzt, auf Beginn der Amtsdauer 2014–2018 in Kraft. Der Gemeinderat als Wahlinstanz wird die Wahlbüromitglieder für die Amtsperiode 2014-2018 voraussichtlich im August 2014 wählen.