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Die Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) ist wichtig und sinnvoll!

Medienmitteilung

Seit bereits über vier Jahren werden im Pilotbetrieb der ZAS (Zentrale Ausnüchterungsstelle) berauschte Menschen, die sich und/oder andere gefährden, in Gewahrsam genommen, um sie unter medizinischer Betreuung auszunüchtern. Damit werden die Notaufnahmen der Spitäler und die Polizeiwachen entlastet. Die Erfahrungen des Pilotversuchs haben gezeigt, dass eine solche Institution nicht nur nötig und sinnvoll ist, sondern auch die kostengünstigste Lösung eines gesellschaftlichen Problems darstellt und mehr Sicherheit für alle Beteiligten schafft.

6. November 2014

Am 30. November stimmt die Bevölkerung der Stadt Zürich darüber ab, ob der Pilotversuch als definitive Institution unter dem neuen Namen ZAB (Zürcher Ausnüchterungs- und Beratungsstelle) weiter geführt werden soll. Der Stadtrat und eine Mehrheit des Gemeinderats befürworten eine Weiterführung. Insbesondere die direkt betroffenen Departementsvorstehenden sind überzeugt, dass eine Zustimmung zur ZAB zu einer deutlichen Entlastung des Personals in den Spitälern, bei den Rettungsdiensten und bei der Polizei führen wird. Sie weisen darauf hin, dass während eines Vollbetriebs der ZAS jährlich rund 1000 Personen in die ZAS überführt wurden, und dass dabei wichtige Erfahrungen gesammelt werden konnten, die bei einem definitiven Betrieb der ZAB berücksichtigt werden.

Die Gegnerinnen und Gegner der ZAB führen zum Teil irreführende oder falsche Argumente ins Feld. Die Vorsteherin des Gesundheitsdepartments, Stadträtin Claudia Nielsen, und der Vorsteher des Polizeidepartements, Stadtrat Richard Wolff, legen deshalb Wert auf folgende Klarstellungen:

  • Mit der ZAB werden kein neuer Tatbestand und keine neue Praxis geschaffen. Es werden nicht mehr Menschen in Gewahrsam genommen als ohne ZAB; die Voraussetzungen sind im kantonalen Polizeigesetz festgehalten. Wer sich selbst oder andere gefährdet, wurde früher in eine Polizeiwache oder eine Notfallaufnahme gebracht. Beide Stellen sind für solche Aufnahmen nicht eingerichtet. Mit der ZAB steht ein Ort zur Verfügung, an dem eine Ausnüchterung in einer sicheren Umgebung und unter medizinischer Betreuung erfolgen kann. 
  • Bei einer Ablehnung der ZAB durch die Wählenden werden berauschte Menschen, die sich oder andere gefährden, in die Notfallstation eines Spitals gebracht. Dies ist nicht günstiger als eine Betreuung in der ZAB und bringt zudem eine grosse Belastung für das Pflegepersonal mit sich. Die oft aggressiven Patientinnen und Patienten müssen zum Schutz des Spitalpersonals und «echter» Notfallpatientinnen und -patienten durch die Polizei überwacht und zum Teil festgehalten werden.
  • Mit der Einführung der ZAB können die Kräfte von Pflegepersonal und Polizei effektiver eingesetzt werden.
  • Kosten für Spitalpersonal und Sicherheitskräfte entstehen auch ohne ZAB; Einnahmen durch teilweise Verrechnung der Kosten an die Klientinnen und Klienten fallen hingegen weg, und die Kosten gehen voll zu Lasten von Steuerzahlenden und Krankenkassen.
  • Die Gefahren sind real: Vor Einführung des Pilotversuchs ZAS kam es auf den Polizeiwachen immer wieder zu heiklen Situationen, einmal sogar zu einem Todesfall, weil eine medizinische Komplikation nicht rechtzeitig erkannt werden konnte.
  • Falls die ZAB-Vorlage am 30. November abgelehnt wird, wollen die bürgerlichen Parteien gemäss eigenen Aussagen so rasch wie möglich eine neue Vorlage mit kostendeckenden Beiträgen für die Patientinnen und Patienten lancieren. Ob eine solche Vorlage bei einer späteren Abstimmung eine Mehrheit im Gemeinderat und bei der Stimmbevölkerung finden würde, ist ungewiss. Auf jeden Fall muss – entgegen den Behauptungen des bürgerlichen Nein-Komitees - die bestehende ZAS zuerst eingestellt und eine neue Einrichtung könnte frühestens nach eineinhalb Jahren wieder aufgebaut werden.
  • Der Flyer des bürgerlichen Nein-Komitees enthält weitere Falschaussagen und Ungenauigkeiten. So werden längst nicht alle Berauschten in die ZAB überführt. Vielmehr ist eine Selbst- oder Fremdgefährdung zwingende Voraussetzung für eine solche Überführung.

    Auch die Aussagen über die Öffnungszeiten der geplanten ZAB sind falsch. Die ZAB wird lediglich bei Nacht betrieben. Wenn tagsüber eine Person in die ZAB überführt werden muss, kommt eine Pikett-Organisation zum Einsatz.
  • Die jetzige Lösung, über die das Stimmvolk am 30. November entscheidet, ist das Resultat vieler Erfahrungen und intensiver Diskussionen. Sie stellt einen Kompromiss zwischen Wünsch- und Machbarem dar.

Die Vorstehenden der betroffenen Departemente sind überzeugt, dass eine Annahme der Vorlage für alle Beteiligten Vorteile bringt: Umfassende Betreuung der Patientinnen und Patienten und erhebliche Entlastung für Spitalpersonal, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und Angehörige der Polizei.