Bilanzfehlbetrag vorerst abgewendet und Defizit verringert
Medienmitteilung
Stadtrat legt weitere Eckpunkte der Finanzplanung 2016 bis 2018 fest
Der Stadtrat hat auf dem Weg zum Ausgleich der städtischen Rechnung Vorgaben für die Jahre 2016 bis 2018 beschlossen. Dank diesen und dank den bereits getroffenen Massnahmen wird die Stadt 2017 noch über Eigenkapital verfügen, muss also keinen Bilanzfehlbetrag ausweisen.
3. Dezember 2014
Vor zwei Jahren zeichnete sich in der Finanzplanung ab, dass die Stadt Zürich ihr Eigenkapital im Jahr 2016 aufgebraucht haben würde, dass also auf diesen Zeitpunkt hin ein Bilanzfehlbetrag drohte. Unter dem Stichwort 17/0 startete der Stadtrat deshalb im Herbst 2012 eine Leistungsüberprüfung. Im Sommer 2013 und nochmals im Frühling 2014 ergänzte er diese mit weiteren Massnahmen, insbesondere mit tieferen Plafondsvorgaben für die Departemente. Das Ziel: Die Laufende Rechnung 2017 soll ausgeglichen sein und die Stadt soll weiterhin über Eigenkapital verfügen.
Verbesserungen von jährlich 44 bis 67 Millionen Franken
An seiner Klausur hat der Stadtrat nun kürzlich in einem weiteren Schritt Vorgaben für das Budget 2016 und die Planjahre 2017 und 2018 beschlossen. Dies unter der Prämisse, dass die Standort- und Lebensqualität der Stadt Zürich nicht infrage gestellt wird und dass die Stadt eine attraktive, konkurrenzfähige Arbeitgeberin bleibt.
Die beschlossenen Vorgaben verbessern die Laufende Rechnung in den Jahren 2016 bis 2018 um jährlich 44 (2016), 61 (2017) und 67 Millionen Franken (2018) gegenüber der bisherigen Finanzplanung. Erreicht werden diese Verbesserungen durch Einsparungen in folgenden Bereichen: Kürzungen von freiwilligen Beiträgen (zwischen 5 und 6 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2018), Personalaufwand (2016: 8 Millionen Franken, 2017: 14 Millionen Franken, 2018: 15 Millionen Franken), Sachkosten (2016: 22 Millionen Franken, 2017: 30 Millionen Franken, 2018: 34 Millionen Franken) und Umsatzsteigerungen (2016: 8 Millionen Franken, 2017: 11 Millionen Franken, 2018: 11 Millionen Franken). Für einen Teil dieser Vorgaben werden nun konkrete Vorlagen ausgearbeitet. Massnahmen, die sich bereits 2016 auswirken, werden im Rahmen der Präsentation des Budgets 2016 bekannt gegeben.
Die Verbesserungen führen dazu, dass ein Bilanzfehlbetrag im Jahr 2016 abgewendet werden kann und die Stadt gemäss Planung auch 2017 noch über ein Eigenkapital von 110 bis 120 Millionen Franken verfügen wird. Damit ist aus Sicht des Stadtrats jedoch erst ein Zwischenziel erreicht, ohne weitere Massnahmen würde das Eigenkapital 2018 aufgebraucht sein. Entsprechend wird der Stadtrat zusätzlich Verbesserungen im Lauf der weiteren Planungen beschliessen.
Budgetiertes Defizit 2014 halbiert
Das Ergebnis der Rechnung 2014 dürfte deutlich besser ausfallen als budgetiert: Gemäss der aktuellen Erwartungsrechnung resultiert ein Defizit von 100 bis 120 Millionen Franken. Budgetiert war, inklusive Zusatzkredite, ein Minus von 202 Millionen Franken. Neben dem hohen Kostenbewusstsein in der Verwaltung kommt der Stadt dabei ein Sondereffekt zugute: Der Bezirksrat hat kürzlich angeordnet, dass die Schwankungsreserven für die Aktien der Flughafen Zürich AG aufgelöst werden müssen. Dadurch wird die Rechnung 2014, aber auch in den Jahren 2015 und 2016 voraussichtlich um je rund 35 Millionen Franken entlastet.
Als Nächstes wird der Stadtrat – nachdem der Gemeinderat das Budget 2015 beschlossen haben wird – die Plafonds für das Budget 2016 definieren und die Finanzplanung kontinuierlich an die gesetzten Ziele anpassen. Die Departemente werden auf der Basis dieser Vorgaben weitere Verbesserungen im Lauf der Budget-Prozesse erreichen. Zu den Faktoren, die es in der Finanzplanung der Stadt Zürich in den kommenden Jahren im Weiteren zu beachten gilt, gehören unter anderem die konjunkturelle Entwicklung – auch in Abhängigkeit des künftigen Verhältnisses der Schweiz zu Europa als wichtigstem Handelspartner –, die beim Kanton diskutierte Verrechnung von Betriebsverlusten mit der Grundstückgewinnsteuer, die allenfalls massiven Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III sowie mögliche Bestimmungen des neuen Gemeindegesetzes.