Vorhalteleistungen geben allen Sicherheit
Medienmitteilung
Die Taxstrukturen der städtischen Alterszentren wurden überprüft und angepasst. Die Vorhalteleistungen, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern Sicherheit geben und auch kurzfristige Unterstützung ermöglichen, werden neu auch allen in Rechnung gestellt. Gleichzeitig werden die Hotellerietaxen gesenkt. Die Alterszentren verfügen so auch künftig über die erforderlichen Mittel, um die notwendigen Leistungen in guter Qualität erbringen zu können.
8. April 2015
Gegen die im September 2014 vom Stadtrat verabschiedete Aufnahme- und Taxverordnung war ein Rekurs beim Bezirksrat hängig. Zudem hatte im Rahmen der Budgetdebatte eine Mehrheit des Gemeinderats zum Ausdruck gebracht, dass sie auf den angestrebten Mehrertrag verzichten will. Aufgrund der entstandenen Rechtsunsicherheit hat der Stadtrat Anfang dieses Jahres seinen Beschluss aufgehoben und eine Überprüfung angekündigt (siehe Medienmitteilung vom 21. Januar 2015). Aus der Überprüfung resultiert eine Verordnung, die per 1. August 2015 sowohl eine Anhebung bzw. Senkung der Betreuungstaxen als auch eine Senkung der Hotellerietaxen vorsieht.
Vorhalteleistungen kommen allen zugute
Durch das Bereitstellen von Fachpersonal und Infrastruktur gewährleisten die Alterszentren die nötige Sicherheit und Betreuung aller Bewohnenden. Mit diesen Vorhalteleistungen ist es möglich, kurzfristig auch zeitintensive und individuelle Unterstützung zu erbringen. Wird diese Unterstützung nur einige Tage benötigt, kann sie nicht als Pflegeleistung abgerechnet werden. Beispiele dafür sind sofortige Reaktions- und Leistungsfähigkeit bei einer Norovirus-Infektion, einer Grippe oder Schwindel. Die 2013 durchgeführte Leistungserfassung hat gezeigt, dass auch die Bewohnenden mit Pflegestufen 0–2 von diesen Vorhalteleistungen häufig profitieren, obwohl sie bisher nicht in Rechnung gestellt wurden.
Tiefere Hotellerietaxen entlasten Bewohnerinnen und Bewohner
Die quartierbezogenen Leistungen sowie die öffentlichen Nutzungen beispielsweise der Parkanlagen werden den Bewohnenden künftig nur noch anteilsweise in Rechnung gestellt. Diese Senkung der Hotellerietaxen entlastet Bewohnerinnen und Bewohner und trägt dem Wunsch des Gemeinderats Rechnung.
Die Alterszentren der Stadt Zürich bieten so nach wie vor ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis – insbesondere im kantonalen Vergleich – und verfügen auch künftig über die erforderlichen Mittel, um die notwendigen Leistungen in guter Qualität erbringen zu können. Im Interesse der städtischen Finanzen ist zudem für das Wohnen im Alterszentrum eine bestmögliche Kostendeckung anzustreben. Wenig begüterte Menschen werden wie bisher durch Zusatzleistungen zur AHV/IV unterstützt.