Verlängerung des Mietvertrags Gotthardstrasse
Medienmitteilung
Das Stadtrichteramt zieht 2018 ins neue Verwaltungszentrum an der Eggbühlstrasse. Bis dahin ist eine Verlängerung des Mietvertrags für die aktuell genutzte Liegenschaft an der Gotthardstrasse 62 im Enge-Quartier notwendig. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen jährlichen Mietzins von 559 000 Franken.
16. März 2016
Seit Ende der 1950er-Jahre ist das Stadtrichteramt in Räumen an der Gotthardstrasse 62 eingemietet. Der Mietvertrag über die Fläche von rund 1500 Quadratmeter läuft noch bis Ende September 2016. Um den Betrieb am bestehenden Standort zu sichern, soll der Mietvertrag zum unveränderten jährlichen Nettomietzins von 559 000 Franken verlängert werden.
Voraussichtlich 2018 zieht das Stadtrichteramt in das im vergangenen Jahr erworbene Bürogebäude an der Eggbühlstrasse 21–25 in Zürich-Nord. Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde dem Objektkredit für die Übertragung dieser Liegenschaft vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen und deren Instandsetzung zustimmt, kann der Mietvertrag für die Gotthardstrasse 62 gekündigt werden.
Die stadträtliche Strategie zur Deckung des Flächenbedarfs der Verwaltung sieht unter anderem vor, dass nicht standortgebundene Organisationseinheiten in grösseren stadteigenen Verwaltungszentren zusammengefasst werden und der Anteil Fremdmieten reduziert wird. Zur Umsetzung dieser Strategie dient nebst der Liegenschaft an der Eggbühlstrasse langfristig auch das Bürogebäude «Airgate» an der Thurgauerstrasse 40.