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Stadtrat verzichtet auf Rückforderung des Darlehens

Medienmitteilung

Verein Zurich Tattoo Productions hat sich aufgelöst

Der Stadtrat hat dem Verein Zurich Tattoo Productions im Jahr 2012 ein Darlehen von 500 000 Franken gewährt. Da der Verein in den Folgejahren das Zurich Tattoo Festival nicht gewinnbringend durchführen konnte, hat er sich im Juli 2016 aufgelöst. Der Stadtrat hat entschieden, auf die Rückforderung des Darlehens sowie die aufgelaufenen Zinsen in der Höhe von total 550 017 Franken zu verzichten.

2. November 2016

Das im Jahr 2010 als Jubiläumsausgabe durchgeführte Zurich Police Music Festival (ab 2013 Zurich Tattoo Festival) hatte ein grosses Defizit zur Folge. Um dieses zu decken und die Voraussetzungen zu schaffen, das Festival in Zukunft zu sichern, hat der Stadtrat dem Verein Zurich Tattoo Productions im Jahr 2012 ein Darlehen von 500 000 Franken bewilligt. Das Darlehen wurde mit einer Laufzeit von 23 Jahren gewährt und sah ab 2017 in den Jahren mit durchgeführten Veranstaltungen erstmalige Zins- und Tilgungszahlungen vor. 

Im Jahr 2013 hat der Verein die 11. Auflage des Zurich Tattoo Festivals durchgeführt. Trotz neuem Veranstaltungskonzept und der Zusammenarbeit mit einer etablierten Eventagentur als Veranstalter resultierte ein Verlust von 294 000 Franken. Der Verlust konnte durch die Defizitgarantie des kantonalen Lotteriefonds sowie durch den Verein und seine Partnern getragen werden. Die für das Jahr 2015 geplante 12. Auflage des Festivals konnte trotz Bemühungen des Vereins nicht durchgeführt werden. Der Verein nahm für das Jahr 2017 einen neuen Anlauf, konnte jedoch trotz anfänglicher Zusagen keine Partner für den Event gewinnen, womit dieser nicht durchgeführt werden wird. Da eine Weiterverfolgung des Vereinszwecks aufgrund der Nichtdurchführungen 2015 und 2017 nicht mehr möglich war, hat sich der Verein Zurich Tattoo Productions im Juli 2016 aufgelöst. 

Ergebnisneutrale Abwicklung

Infolge Uneinbringbarkeit verzichtet der Stadtrat auf die Rückforderung des Darlehens von 500 000 Franken sowie die aufgelaufenen Zinsen in der Höhe von 50 017 Franken. Der Forderungsverzicht sowie die damit einhergehende Abschreibung können weitgehend ergebnisneutral abgewickelt werden, da die Stadt Zürich bei der Gewährung des Darlehens im Jahr 2012 mangels Vermögenswerten des Vereins im Hinblick auf einen möglichen Ausfall des Darlehens usanzgemäss eine Rückstellung in der Höhe von total 510 000 Franken gebildet hat.