Neues städtisches Reglement über allgemeine Gebühren
Medienmitteilung
Die Stadt Zürich erhebt Gebühren für verschiedenste Leistungen. Bisher basierten zahlreiche Gebühren auf einer kantonalen Verordnung. Da diese Regelung auf den 1. Januar 2018 wegfällt, muss die Stadt die entstandene Lücke schliessen. Der Stadtrat hat daher ein Reglement über allgemeine Gebühren erlassen, wobei sich der städtische Erlass am bisherigen Rahmen orientiert.
5. Juli 2017
Die kantonale Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (VOGG) lieferte bisher eine umfassende, allgemeine Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung in den Gemeinden. 2015 hat der Kantonsrat jedoch ein neues Gemeindegesetz beschlossen, welches am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. In diesem wird – unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie – die Kompetenz des Regierungsrats zum Erlass einer Verordnung für die Gebührenerhebung aufgehoben.
Der Stadtrat hat nun ein Reglement über Gebühren erlassen, die einfache Verwaltungstätigkeiten abgelten, für Leistungen mit Marktwert und solche, die anhand des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips einfach überprüfbar sind. Die festgelegten Tarife und Tarifrahmen orientieren sich an der VOGG. So soll ein Auszug aus dem Einwohnerregister beispielsweise nach wie vor 30 Franken kosten oder eine Plankopie soll weiterhin zu Selbstkosten ausgehändigt werden.
Das Reglement schliesst nur die durch den Wegfall der VOGG entstandene Lücke und schliesst bereits bestehende städtische oder übergeordnete besondere Gebührenvorschriften nicht aus. Eine Gebührenverordnung im Bau- und Reklamewesen, die auf städtischer Ebene ebenfalls neu erlassen werden muss, hat der Stadtrat wegen der Bedeutung dieser Gebühren dem Gemeinderat (GR Nr. 2017/164) beantragt.