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Lohndiskriminierung

In der Zürcher Privatwirtschaft verdienen Frauen 26,9 Prozent weniger als Männer (Quelle: Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2018, Statistik Stadt Zürich). Etwas mehr als ein Viertel (26,1 Prozent) kann nicht durch objektive Faktoren wie berufliche Stellung, Anforderungen des Arbeitsplatzes oder der Ausbildung erklärt werden. In diesem Fall geht man von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts aus.

Lohndiskriminierung beseitigen heisst zuallererst, Lohndiskriminierung erkennen

Lohndiskriminierung ist in der Regel nicht beabsichtigt.

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Frauen für gleichwertige Arbeit einen diskriminierenden Lohn erhalten:

  • Wenn die so genannte Wertigkeit einer Funktion dadurch bestimmt wird, welche Person die Stelle innehat.
  • Wenn der Lohn durch individuelles Aushandeln festgelegt wird. Frauen sind oft bescheidener in ihren Lohnforderungen als Männer.
  • Wenn die ausserberuflichen Erfahrungen nicht berücksichtigt werden.
  • Wenn die Leistungsvorgaben für eine Tätigkeit, die vorwiegend von Frauen ausgeübt wird, schwieriger zu erreichen sind als die Leistungsvorgaben für eine Tätigkeit, die vorwiegend von Männern ausgeübt wird.
  • Wenn Leistungszulagen oder Erfolgsbeteiligungen tendenziell Männern zugesprochen werden, weil deren Leistung als besser wahrgenommen wird.
  • Wenn bestimmte Lohnzulagen Vollzeitangestellten vorbehalten sind, viele Frauen aber Teilzeit arbeiten.

Lohngleichheit lohnt sich

Lohndiskriminierung ist in der Regel nicht beabsichtigt. Es kann sein, dass ein Unternehmen die Löhne von Frauen und Männern nie verglichen oder überprüft hat.

Aber: Lohngleichheit lohnt sich für Unternehmen, denn faire Arbeitsbedingungen motivieren Mitarbeitende und steigern die Attraktivität eines Unternehmens. Zudem kann das Unternehmen bei einer Bewerbung um öffentliche Aufträge einer Überprüfung gelassen entgegensehen.

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