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Kommunale Asyl- und Flüchtlingsfürsorge
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge, die in der Schweiz leben und nicht oder nur teilweise für sich sorgen können, haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe.
Die AOZ führt die kommunale Asyl- und Flüchtlingsfürsorge im Auftrag der Stadt Zürich sowie weiterer Gemeinden.
Insgesamt unterstützt die AOZ im Rahmen der Sozialhilfe rund 2430 vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende sowie 900 anerkannte Flüchtlinge (Stand November 2011).
Unterschiedliche Unterstützungsansätze je nach Status
Im Kanton Zürich regeln das Sozialhilfegesetz von 2002 und die Asylfürsorgeverordnung von 2005 die Sozialhilfe im Asylbereich in den Grundzügen. Darin wird auch festgehalten, dass sich die Unterstützungsansätze je nach Aufenthaltsbewilligung voneinander unterscheiden.
Informationen zu den Unterstützungsansätzen von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen finden Sie auf den Seiten:
Sozialhilfe für Asylsuchende - Stadt Zürich
Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge - Stadt Zürich
Sozialhilfe für Asylsuchende - Gemeinden
Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge - Gemeinden
Ziel der Sozialberatung - Integrationsförderung
Am Anfang einer Beratung steht die Standortbestimmung, welche die soziale und wirtschaftliche Situation der Hilfesuchenden erfasst. Aufgrund einer sorgfältigen Analyse entscheiden die Sozialarbeiter/innen in Absprache mit den Klient/innen, mit welchen Massnahmen der Weg zu mehr Selbständigkeit am besten gefördert werden kann. Die Sozialarbeiter/innen koordinieren, begleiten und überprüfen anschliessend das weitere Vorgehen.
Ressourcen nutzen
Was die persönliche Selbständigkeit anbelangt, gilt in der Sozialhilfe das Prinzip "Ressourcenorientierung". Was Klient/innen selber erledigen können, sollen sie selber machen. Wo Unterstützung in ihrem eigenen Umfeld vorhanden ist, sollen sie diese aktiv nutzen.
Berufliche Standortbestimmung und Integration in den Arbeitsmarkt
Ist eine berufliche Standortbestimmung angezeigt, steht Erwachsenen eine AOZ-interne Abklärung zur Verfügung. Fachliche Beratung und die Vermittlung von tragfähigen Berufslösungen bieten das städtische Berufsinformationszentrum BIZ, das Assessment und die Arbeitsvermittlung der AOZ oder weitere Projekte, wie beispielsweise COCOMO an.
Sprachkurse und Integrationsprogramme
Die AOZ bietet Personen mit geringen, mittleren und guten Sprachkenntnissen Deutschkurse an. Zudem besteht die Möglichkeit, an einem Integrationsprogramm oder Qualifizierungsprogramm teilzunehmen.
Kinder
Die Bundesverfassung erklärt die Kantone dafür zuständig, für einen obligatorischen Grundschulunterricht zu sorgen, der allen Kindern offensteht (Art. 62). Das heisst, auch Kinder mit Asyl-Status müssen und dürfen in der Schweiz 9 Jahre in die Schule gehen. In der praktischen Umsetzung stellen sich dabei immer wieder Probleme, die je nach dem in Zusammenarbeit mit Eltern, Schule und Behörden zum Wohl der Kinder zu lösen sind. Besondere Problemstellungen erfordern besondere Massnahmen. In Zusammenarbeit mit der lokalen Jugend- und Familienberatung kann eine vormundschaftliche Massnahme, eine Heimplatzierung oder eine Besuchsrechtsregelung organisiert werden.
Weitere Informationen zur Finanzierung der Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich in der Schweiz erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration.
Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge

