Hintergrund
Mit dem Umbau der Wärmeversorgung hin zu klimafreundlichen und lokalen Energien macht die Stadt Zürich den nächsten Schritt Richtung Netto-Null bis 2040. Heute stammen noch etwa 65 Prozent der Energie für das Heizen auf Stadtgebiet aus fossilen Quellen. Die Wärmeversorgung verursacht so rund die Hälfte der direkten CO₂-Emissionen der Stadt. Darum baut diese in den kommenden rund 20 Jahren die Fernwärmenetze stark aus und löst damit in den betreffenden Gebieten schrittweise die bisherigen Gasverteilnetze ab. Dieser Schritt stärkt die Versorgungssicherheit, verringert Abhängigkeiten und stützt die lokale Wertschöpfung.
Vorgehen in Gebieten mit Fernwärmenetzen
Der Ausbau des Fernwärme- und die Stilllegung des Gasverteilnetzes sind eng miteinander koordiniert: Anschlussmöglichkeiten an die Fernwärme werden abgestimmt auf den Leitungsbau und pro Strassenzug gebündelt in einem definierten Zeitfenster angeboten. Nach der Erschliessung mit dem Fernwärmenetz erfolgt später die Stilllegung des Gasverteilnetzes. In der Regel wird es in dem Jahr ausser Betrieb genommen, das auf das Ende des Anschlusszeitfensters im jeweiligen Strassenzug folgt. Gemäss den Bestimmungen der Wärmeversorgungsverordnung erfolgt die Stilllegung zudem frühestens 5 Jahre nach deren Ankündigung.
Die genaue Planung für die verschiedenen Gebiete erarbeitet die Stadt zusammen mit dem Betreiber des jeweiligen Fernwärmenetzes sowie mit Energie 360° als Gasversorger. Sie informieren Liegenschaftseigentümer*innen jeweils mit genügend Vorlaufzeit über den Zeitplan.
Vorgehen in Gebieten ohne Fernwärmenetz
Gemäss der Wärmeversorgungsverordnung dürfen Liegenschaften in der ganzen Stadt Zürich spätestens bis 2040 kein fossiles Gas mehr für Heizen, Warmwasser und Kochen verwenden. In Gebieten, die nicht durch Fernwärme erschlossen werden, sollten Eigentümer*innen daher fossile Heizsysteme durch erneuerbare Einzellösungen (beispielsweise Erdsonden- oder Luft/Wasser-Wärmepumpen) ersetzen.
Biogas oder andere erneuerbare Brennstoffe sind nur in beschränktem Ausmass verfügbar. Ihr Einsatz muss auf Bereiche beschränkt bleiben, wo es keine Alternative gibt. Die Stadt prüft, in welchen einzelnen Gebieten entsprechende Verteilnetze weiterhin notwendig sind.
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Die Wärmeversorgung von Gebäuden soll ab 2040 ausschliesslich mit fossilfreien Energieträgern erfolgen.
- Bis 2040 sollen mindestens sechzig Prozent des Siedlungsgebiets mit Fernwärmenetzen erschlossen werden.
- Gebietsweise Stilllegungen von Gasverteilnetzen werden im Grundsatz mindestens 10 Jahre im Voraus angekündigt. In Gebieten mit Fernwärmenetzen kann die Vorankündigungszeit kürzer sein, sie beträgt aber mindestens 5 Jahre.
Grundlage für den Ausbau der Fernwärmenetze und die Ablösung des Gasverteilnetzes ist die Wärmeversorgungsverordnung mit ihren Ausführungsbestimmungen. Zu den Eckpunkten gehören:
Daneben gelten die Bestimmungen des kantonalen Energiegesetzes. Sie verlangen unter anderem, dass Liegenschaftseigentümer*innen fossile Heizungen am Ende ihrer Lebensdauer grundsätzlich durch umweltfreundliche Heizlösungen ersetzen.
Fragen & Antworten
Was passiert mit der Gasversorgung für industrielle Prozesse? Wird sie auch stillgelegt?
Gasanschlüsse für industrielle Hochtemperaturprozesse oder für Erdgastankstellen sowie Gas-Transportleitungen werden nicht ausser Betrieb genommen.
Welche Baustellen entstehen aufgrund des Ausbaus der Fernwärmenetze und der Stilllegung der Gasverteilnetze?
Die Erschliessung mit Fernwärmenetzen ist ein Generationenprojekt. Quartierweise löst der Leitungsbau erhebliche Bautätigkeiten sowie Lärm und Verkehrsbehinderungen aus. Bis 2040 wird das Bauvolumen für den Infrastrukturausbau von Fernwärmenetzen um etwa 30 Prozent steigen.
Wenn möglich erfolgen die Leitungsbauarbeiten im Rahmen von koordinierten Projekten, bei denen verschiedene Bauvorhaben gleichzeitig umgesetzt werden. Sie werden nach Möglichkeit also beispielsweise gemeinsam mit der Erneuerung von Wasserleitungen, Kanalisation, Stromleitungen, öffentlicher Beleuchtung oder Strassenbelägen durchgeführt und koordiniert mit Neugestaltungen der Oberfläche wie der Errichtung von Velorouten oder Baumpflanzungen umgesetzt. Dieser Grundsatz reduziert die Bautätigkeit auf das Nötigste und verringert die Belastung der Bevölkerung. Nach erfolgter Realisierung haben die Leitungen der Fernwärmenetze eine Lebensdauer von 50 bis 80 Jahren.
Langfristig schafft der Umbau der Wärmeversorgung einen sehr grossen Nutzen, der kurzfristige Immissionen mehr als ausgleicht. Denn er leistet einen sehr grossen Beitrag zum Erreichen des städtischen Klimaziels Netto-Null bis 2040.
Was passiert mit dem Gasverteilnetz in Stadtgebieten, wo noch unklar ist, ob ein Fernwärmenetz gebaut wird?
In den Gebieten, in denen die Machbarkeit eines Fernwärmenetzes zurzeit noch geprüft wird, erfolgt ein Entscheid zur Zukunft des Gasverteilnetzes erst, nachdem klar ist, ob das Fernwärmenetz realisiert wird.