Informationen für Eigentümer*innen und Verwaltungen
Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtteil befindet, wo das Gasverteilnetz abgelöst wird, müssen Sie Ihre allfällige Gasheizung rechtzeitig ersetzen. Das gleiche gilt für allfällige dezentrale gasbetriebene Brauchwarmwassererzeuger. Sie können Ihr Gebäude dazu entweder an das örtliche Fernwärmenetz anschliessen oder eine erneuerbare Einzellösung wie eine Wärmepumpe realisieren. Auch bei Öl- und Elektroheizungen empfiehlt sich der baldige Umstieg auf eine klimafreundliche Lösung. Falls Ihre Liegenschaft über Gaskochherde,
-backöfen und weitere Gasgeräte mit Anschluss an das Gasverteilnetz verfügt, müssen Sie diese ebenfalls auswechseln. Planen Sie den Ersatz der Geräte frühzeitig.
Was muss ich konkret unternehmen?
Die wichtigsten Schritte beim Ersatz von Gasheizungen und von Gasgeräten erklärt das folgende Video:
Gebietsspezifische Angaben finden Sie auf den unten stehenden Webseiten. Die Erschliessung mit Fernwärme und die Stilllegung des Gasverteilnetzes erfolgen nach einem koordinierten, auf die örtlichen Verhältnisse angepassten Plan. Der Anschluss an die Fernwärme ist nur in einem definierten Zeitfenster möglich. Beachten Sie die jeweiligen Fristen und das Merkblatt:
Die Stadt Zürich informiert betroffene Liegenschaftseigentümer*innen und Verwaltungen zudem durch ein direktes Schreiben.
Informationsveranstaltung
Zur Ablösung des Gasverteilnetzes in Altstetten-Nord und Tiefenbrunnen findet Ende Mai 2024 auch eine Informationsveranstaltung für Eigentümerschaften und Verwaltungen statt:
Welche Heizlösungen gibt es an meinem Standort?
Schliessen Sie Ihre Liegenschaft wenn möglich an das örtliche Fernwärmenetz an. Die Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Energiekarte EnerGIS. Alternativ können Sie, sofern technisch umsetzbar, eine Einzellösung wie eine Luft/Wasser- oder Erdsonden-Wärmepumpe realisieren. Das gilt vor allem für kleine Liegenschaften mit geringem Wärmebedarf, für die eine solche Lösung oft kostengünstiger ist. Geben Sie Ihre Adresse ein und Sie erhalten Informationen zu den Möglichkeiten.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Für Fragen stehen Ihnen die Fachleute der Energieberatung Stadt Zürich zur Verfügung. Rufen Sie an, schreiben Sie oder kommen Sie im Klimabüro vorbei:
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ .
Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?
Stadt und Kanton Zürich unterstützen den Anschluss an die Fernwärme mit Fördergeldern. Für die Realisierung einer Wärmepumpe gibt es ebenfalls Fördergelder vom Kanton sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Stadt.
Die Stadt Zürich zahlt zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte, die wegen der Stilllegung des Gasverteilnetzes vorzeitig ausser Betrieb genommen werden müssen. Falls eine bestehende Gasheizung zwingend ersetzt werden muss, bevor der Anschluss an die Fernwärme möglich ist, entschädigt die Stadt unter bestimmten Bedingungen nicht amortisierte Investitionen für eine Übergangslösung.
Für den Ersatz einer fossilen Heizung können Eigentümer*innen zurzeit ausserdem Fördergelder aus dem Pilotprogramm Restwertentschädigung bei vorzeitigem Heizungsersatz beantragen. Allenfalls zugesprochene Fördergelder für den Ersatz einer Gasheizung aus diesem Programm werden von der oben erwähnten Entschädigung für nicht amortisierte Gasgeräte abgezogen.
Welche Übergangslösungen gibt es?
Wenn an Ihrer bestehenden Heizung ein Defekt eintritt oder einzutreten droht, bevor der Anschluss an die Fernwärme möglich ist, prüfen Sie zunächst, ob die Heizung repariert oder ertüchtigt werden kann. Falls das nicht möglich ist, können Sie für eine befristete Zeit als Übergangslösung eine Öl- oder Gasheizung realisieren. Prüfen Sie dabei, ob Sie einen gebrauchten Heizkessel einsetzen können. Für die Bewilligung müssen Sie sich verpflichten, Ihre Liegenschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Fernwärme anzuschliessen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Bewilligung von Übergangslösungen. Bei Fragen berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.
Erfolgreiche Umsetzungsbeispiele
In der Stadt Zürich sind schon viele Liegenschaftseigentümer*innen von einer Gas- oder Ölheizung auf Fernwärme oder eine erneuerbare Einzellösung umgestiegen.
Fragen & Antworten
Welche Geräte in meiner Liegenschaften sind von der Stilllegung des Gasverteilnetzes betroffen?
Die Stilllegung betrifft sämtliche Geräte in einer Liegenschaft, die einen Anschluss ans Gasverteilnetz haben. Dazu gehören beispielsweise Gasheizkessel, Gasthermen zur zentralen Wärmeerzeugung (Raumwärme und Brauchwarmwasser), dezentrale Brauchwarmwassererzeuger (Warmwasserautomaten, Durchlauferhitzer), Gaskochherde oder Gasbacköfen. Sämtliche betroffene Geräte lassen sich nach der Stilllegung des Gasverteilnetzes nicht mehr weiter betreiben und müssen vorgängig ersetzt werden.
Von der Stilllegung nicht betroffen sind hingegen Gas-Transportleitungen sowie die Gasversorgung für industrielle Hochtemperaturprozesse oder Erdgastankstellen.
Warum ist der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht zu einem beliebigen Wunschzeitpunkt möglich?
Anschlüsse erfolgen in festgelegten Zeitfenstern. So können die dafür nötigen Leitungsbauarbeiten in den verschiedenen Strassenzügen bestmöglich mit anderen geplanten Bauaktivitäten koordiniert und wenn möglich gleichzeitig durchgeführt werden. Auf diese Weise reduzieren sich Beeinträchtigungen sowie die Kosten für Hausanschlüsse.
Die Anschlusszeitfenster gelten für sämtliche Liegenschaften, die an das Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen. Für Liegenschaften, in denen die Heizung bereits vor dem voraussichtlichen Anschlusszeitfenster ersetzt werden muss, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Übergangslösung.
Ist der Anschluss an die Fernwärme nach dem definierten Zeitfenster noch möglich?
Anschlüsse an die Fernwärme sollten in dem definierten Zeitfenster für den jeweiligen Standort erfolgen. Die entsprechenden Verträge sollten rund eineinhalb Jahre vor Beginn des Anschlusszeitfensters gemäss den angegebenen Fristen abgeschlossen werden. Der Anschluss kann so parallel zu den Leitungsbauarbeiten im betreffenden Strassenzug realisiert werden. Das reduziert auch die Kosten für die Kund*innen. Zudem tragen frühzeitige Vertragsabschlüsse zur möglichst reibungslosen Planung und Umsetzung des Netzausbaus bei. Nach dem Anschlusszeitfenster folgt eine Sperrfrist, während der Anschlüsse nur in wenigen Ausnahmefällen möglich sind. Die Sperrfrist dauert in der Regel mindestens fünf Jahre.
Wer eine bestehende Heizung länger betreiben möchte, kann im Rahmen des Zeitfensters zunächst die Anschlussleitung zur eigenen Liegenschaft verlegen lassen. Die Lieferung der Fernwärme kann später ab einem gewünschten Zeitpunkt erfolgen, wenn die bestehende Heizung das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat.
Gasheizungen müssen aber in jedem Fall ersetzt werden, bevor das Gasverteilnetz am jeweiligen Standort stillgelegt wird. Danach ist der Betrieb von Gasheizungen nicht mehr möglich.
Kann ich auf Biogas umsteigen, statt meine Gasgeräte komplett zu ersetzen?
Die Stilllegung des Gasverteilnetzes betrifft auch die Versorgung mit Biogas. Diese ist nach der Stilllegung nicht mehr möglich.
Biogas und erneuerbare Brennstoffe sind generell nur in beschränkter Menge verfügbar. Darum sollten sie nur dort eingesetzt werden, wo es keine Alternativen gibt.
Was kostet das Heizen mit Fernwärme?
Die Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen. Deren genaue Bezeichnung kann sich je nach Verbund leicht unterscheiden:
- Die Anschlusskosten werden einmalig bei der Installation des Anschlusses berechnet.
- Der Grundpreis oder Leistungspreis ist abhängig von der installierten Leistung und deckt die Kosten für Infrastruktur, Wartung und Unterhalt.
- Der Arbeitspreis, Preis für Wärme oder Energiepreis richtet sich nach dem Wärmeverbrauch.
Die genaue Höhe der Kosten ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig. Preisangaben und eine konkrete Offerte erhalten Eigentümer*innen vom Verbundbetreiber im jeweiligen Gebiet. Die Ansprechpartner*innen sind auf der Energiekarte EnerGIS zu finden.
Für einen Teil der Liegenschaften mit Gasheizung ist der Anschluss an die Fernwärme teurer als eine Wärmepumpe. Warum ist das so?
Es gibt verschiedene klimafreundliche Heizlösungen, die sich gegenseitig ergänzen. Fernwärme eignet sich sehr gut für Gebäude mit hohem Wärmebedarf in dicht bebauten Gebieten: Bei solchen Liegenschaften steht den Kosten für den Bau der Anschlussleitung, für den Betrieb der Infrastruktur und für die Wärmelieferung eine grosse Menge an benötigter Wärme gegenüber. Pro bezogener Einheit Wärme ergibt sich so ein attraktiver Preis für die Eigentümer*innen. Für kleine Liegenschaften mit geringem Wärmebedarf dagegen sind erneuerbare Einzellösungen wie Erdsonden- oder Luft/Wasser-Wärmepumpen häufig günstiger: Dividiert man die Investitions- und Betriebskosten einer Wärmepumpe durch die bezogene Wärmemenge fallen die Kosten pro bezogener Einheit Wärme in der Regel tiefer aus als bei einem Anschluss an die Fernwärme.
Bei Bedarf berät die Energieberatung Stadt Zürich Eigentümer*innen individuell zu ihren Möglichkeiten für die Wärmeversorgung der jeweiligen Liegenschaft. Die Stadt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit dem Kanton zudem auch die Realisierung von Wärmepumpen mit Fördergeldern.
Welche technischen Anpassungen muss ich beim Umstieg von einer Gas- oder Ölheizung auf Fernwärme vornehmen?
Beim Umstieg von einer fossilen Heizung auf Fernwärme muss der bisherige Heizkessel durch eine kompakte Wärmeübergabestation ersetzt werden. Am besten besprechen Sie vorgängig den genauen Ablauf mit dem Betreiber des Fernwärmenetzes und ziehen bei Bedarf eine weitere Fachperson ihrer Wahl bei. Für den Ausbau des alten Heizkessels sollten Sie einen konzessionierten Gebäudetechnikbetrieb beauftragen.
An weiteren Anlagen gibt es meist nur geringe Anpassungen. Es empfiehlt sich, gleichzeitig mit Hilfe einer Fachperson die sekundären Installationen wie Radiatoren und Brauchwarmwasseraufbereitung zu überprüfen.
Womit soll ich Gaskochherde oder -backöfen ersetzen?
Bei Gaskochherden und -backöfen empfiehlt sich der Umstieg auf elektrisch betriebene Geräte. Wenden Sie sich dafür an einen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl. Bei Fragen berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.
Welche technischen Anpassungen muss ich beim Ersatz von Gaskochherden oder -backöfen vornehmen?
Für den Umstieg auf Elektroherde und -backöfen muss muss ein Elektrofachbetrieb die Elektroinstallationen überprüfen. Die meisten Elektroherd- oder -backofen-Modelle benötigen einen 400-Volt-Anschluss. Wenn ein solcher nicht vorhanden ist, muss eine neue 400-Volt-Stromleitung gelegt werden.
Grundsätzlich ist der Ersatz eines freistehenden Gasherds einfacher durchzuführen als der eines fest eingebauten Herds. Bei letzterem müssen meist die Arbeitsflächen in der Küche erneuert werden, da die Abdeckungen nicht mit dem neuen Herd zusammenpassen.
Wie demontiere ich meine Gasgeräte richtig?
Beauftragen Sie für das Entfernen von Gasheizungen, Gaskochherden und -backöfen sowie anderen Gasgeräten mit Anschluss ans Gasverteilnetz einen konzessionierten Gebäudetechnikbetrieb und beachten Sie die Hinweise auf der Website von Energie 360°.
Nehmen Sie ausserdem nach dem Ersatz der Gasgeräte Kontakt mit Energie 360° auf und lassen Sie die Gaszähler demontieren:
Tel.: 043 317 22 80
E-Mail: zaehlerwechsel@energie360.ch
Nach der Demontage der Gaszähler verschliesst Energie 360° die Gaszuleitung zur Liegenschaft. Dafür benötigen die Monteur*innen Zugang zum Hausanschluss.