Informationen für Gastro-Betriebe und Mietende mit eigenen Gasgeräten
Wenn Sie Mieter*in oder Pächter*in in einem Stadtteil sind, wo das Gasverteilnetz abgelöst wird, und Sie Gasgeräte besitzen, die nicht zum Eigentum der Liegenschaft gehören, müssen Sie diese rechtzeitig ersetzen. Das gilt beispielsweise für Gastronomie-Betriebe mit eigenen Gaskochherden oder -backöfen. Sprechen Sie sich mit der Eigentümerschaft des Gebäudes oder der Verwaltung ab und planen Sie den Ersatz frühzeitig.
Was muss ich konkret unternehmen?
Die wichtigsten Informationen zum Ersatz von Gaskochherden und weiteren Gasgeräten vermittelt das folgende Video, insbesondere der Abschnitt "Schritt 6: Ersetzen Sie übrige Gasgeräte":
Gebietsspezifische Angaben finden Sie auf den unten stehenden Webseiten. Die Stilllegung des Gasverteilnetzes erfolgt nach einem koordinierten, auf die örtlichen Verhältnisse angepassten Plan. Beachten Sie die jeweiligen Termine sowie die Informationen zu Gaskochherden und weiteren Gasgeräten im Merkblatt:
Die Stadt Zürich informiert betroffene Mieter*innen und Pächter*innen mit eigenen Gasgeräten zudem durch ein direktes Schreiben.
Informationsveranstaltung
Zur Ablösung des Gasverteilnetzes in Altstetten-Nord und Tiefenbrunnen findet Ende Mai 2024 auch eine Informationsveranstaltung statt:
Wo kann ich mich beraten lassen?
Für Fragen stehen Ihnen die Fachleute der Energieberatung Stadt Zürich zur Verfügung. Rufen Sie an, schreiben Sie oder kommen Sie im Klimabüro vorbei:
Ihre Anfrage an die Energieberatung bearbeiten Fachleute von ewz und UGZ.
Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?
Die Stadt Zürich zahlt unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte, die wegen der Stilllegung des Gasverteilnetzes vorzeitig ausser Betrieb genommen werden müssen.
Fragen & Antworten
Welche Geräte von Mieter*innen und Pächter*innen sind von der Stilllegung des Gasverteilnetzes betroffen?
Die Stilllegung betrifft sämtliche Geräte in einer Liegenschaft, die einen Anschluss ans Gasverteilnetz haben. Dazu gehören beispielsweise Gaskochherde oder Gasbacköfen, auch solche, die zum Eigentum von Mieter*innen oder Pächter*innen gehören. Sämtliche betroffene Geräte lassen sich nach der Stilllegung des Gasverteilnetzes nicht mehr weiter betreiben und müssen vorgängig ersetzt werden.
Womit soll ich meinen Gaskochherd oder -backofen ersetzen?
Bei Gaskochherden und -backöfen empfiehlt sich der Umstieg auf elektrisch betriebene Geräte. Wenden Sie sich dafür an einen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl. Bei Fragen berät Sie die Energieberatung Stadt Zürich.
Welche technischen Anpassungen muss ich beim Ersatz von Gaskochherden oder -backöfen vornehmen?
Sprechen Sie sich beim Ersatz von Gasgeräten mit der Eigentümerschaft des Gebäudes oder der Verwaltung ab. Für den Umstieg auf Elektroherde und -öfen muss muss ein Elektrofachbetrieb die Elektroinstallationen überprüfen. Die meisten Elektroherd- oder Backofen-Modelle benötigen einen 400-Volt-Anschluss. Wenn ein solcher nicht vorhanden ist, muss eine neue 400-Volt-Stromleitung gelegt werden.
Grundsätzlich ist der Ersatz eines freistehenden Gasherds einfacher durchzuführen als der eines fest eingebauten Herds. Bei letzterem müssen meist die Arbeitsflächen in der Küche erneuert werden, da die Abdeckungen nicht mit dem neuen Herd zusammenpassen.
Wie demontiere ich die Gasgeräte richtig?
Beauftragen Sie für das Entfernen von Gaskochherden, -backöfen und anderen Geräten mit Anschluss an das Gasverteilnetz einen Gebäudetechnikbetrieb und beachten Sie die Hinweise auf der Website von Energie 360°.
Nehmen Sie ausserdem nach dem Ersatz der Gasgeräte Kontakt mit Energie 360° auf und lassen Sie die Gaszähler demontieren:
Tel.: 043 317 22 80
E-Mail: zaehlerwechsel@energie360.ch
Nach der Demontage der Gaszähler verschliesst Energie 360° die Gaszuleitung. Dafür benötigen die Monteur*innen Zugang zum Hausanschluss.