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Zufahrts- und Spezialbewilligungen
Zufahrts- und Spezialbewilligungen werden für Anwohnende und Geschäftsbetriebe in den betreffenden Zonen sowie für Inhabende von privaten Parkplätzen ausgestellt.
Institutionen, die nachweislich einem gemeinnützigen Zweck dienen und ohne Gewinnorientierung arbeiten, können für jedes Fahrzeug, das auf einen Mitarbeitenden der Institution immatrikuliert ist, Tagesbewilligungen zum Sozialtarif beziehen.
Zufahrts- und Spezialbewilligungen
Zufahrtsbewilligungen links der Limmat
Zufahrtsbewilligungen rechts der Limmat
Tagesbewilligung für die Zufahrt in die Sperrzone (Fussgänger- und Fahrverbotszone)
Zufahrtsbewilligung Langstrasse Zone West / Ost
Tagesbewilligung für die Blauen Zonen zum Sozialtarif
Nachtfahrverbotszone Zähringer-/Häringstrasse
Bewilligung für Ausnahmefahrten
Parkkarte für Ersatzfahrzeuge

