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Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz lässt sich in die Teilgebiete Fluchtwege, Brandabschnitte, Tragwerke, Ausbau, Gebäudeabstände und Explosionsschutz gliedern.

Fluchtwege

Als Fluchtweg im Sinne der Brandschutzvorschriften gilt der kürzeste Weg, der Personen zur Verfügung steht, um von einer beliebigen Stelle im Gebäude ins Freie zu gelangen. Er setzt sich zusammen aus dem Fluchtweg im Raum, den Raumausgängen, den Korridoren, Laubengängen und Fluchtbalkonen sowie den Treppenanlagen. Der Fluchtweg ist auch der Einsatzweg der Feuerwehr.

Fluchtwege müssen rasch und sicher benützbar sein. Sie führen direkt oder über Korridore und Treppenanlagen ins Freie. Anzahl, Anordnung und Bemessung der Fluchtwege richten sich nach der Ausdehnung, Nutzung und Personenbelegung des Gebäudes.

Brandabschnitte

Als Brandabschnitt im Sinne der Brandschutzvorschriften gilt ein Bereich des Gebäudes, der von brandabschnittsbildenden Bauteilen umschlossen ist. Diese halten während der vorgeschriebenen Zeit einem Brand stand und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch.

Die Brandabschnittsbildung in Gebäuden ist abhängig von Lage und Grösse der Gebäude, deren Nutzung, Brandgefahr und Brandbelastung sowie allfällig getroffenen Ersatzmassnahmen (Sprinkleranlage) und von baurechtlichen Bestimmungen.

Tragwerke

Der Feuerwiderstand des Tragwerkes richtet sich nach der Gebäudehöhe, der Nutzung des Gebäudes und allfällig getroffener Ersatzmassnahme (Sprinkleranlage). Zu berücksichtigen sind überdies die Brandgefahren, gewichtet nach der Brandbelastung des Gebäudes oder des Brandabschnittes.

Ausbau

Dieser Teil der Brandschutzvorschriften regelt die Verwendung von Baustoffen für Bedachungen, Aussenwandverkleidungen, Rohrleitungen und Rohrisolationen, Bodenbeläge, Innenwände und Decken sowie Dekorationen.

Gebäudeabstände

Als Schutzabstand im Sinne der Brandschutzvorschriften gilt sowohl der baurechtlich verlangte Gebäudeabstand, als auch der Abstand zwischen einzelnen Gebäuden und Anlagen, der mindestens erforderlich ist, damit diese nicht durch direkte Brandübertragung gefährdet werden. Dieser Abstand ist abhängig von der Ausführung der äussersten Schicht (brennbar, nicht brennbar). Grössere Schutzabstände werden verlangt, wenn besondere Risiken vorhanden sind.

Explosionsschutz – spezielle Risiken

Besondere Regelungen gelten bezüglich Explosionsschutz und Umgang mit speziellen Risiken.

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