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Einsatz: Technische Hilfeleistung am Flugzeug

Sind Menschen und Tiere gerettet, geht die Berufsfeuerwehr in die „Sanierungsphase“. 

Für die Behebung bzw. die Räumung des Schadensereignisses ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen wie Airport Authority, Flugzeughalter*in, Flugplatzbetreiber*in und weiteren Partnerorganisationen nötig.

Ablauf einer Flugzeugbergung

  1. Der/Die Flughafenbetreiber*in löst eine Bergungsanforderung aus. Das Ziel ist eine rasche und schonungsvolle Flugzeugbergung, um den normalen Flugbetrieb wieder aufnehmen zu können.

  2. Die Bergefachperson von SRZ erstellt anhand der Schadenlage ein Konzept. SRZ führt die Bergung nach der Freigabe des verunfallten Luftfahrzeuges durch das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) durch.

  3. Vor der Bergung muss der/die Flugzeughalter*in einen Bergevertrag unterschreiben.

  4. In Absprache mit dem/der Flughafenbetreiber*in erfolgt die Bergung. Das verunfallte Flugzeug wird anschliessend dem BFU für weitere Untersuchungen oder nach der Freigabe an den/die Flugzeughalter*in auf dessen/deren alleinige Verantwortung zur Verfügung gestellt.

Für die Benützung und Bedienung von Bergematerial für Grossraumflugzeuge besteht ein Zusammenarbeitsvertrag zwischen den Flughäfen AIG Aéroport International de Genève, Flughafen Stuttgart und der SR Technics Switzerland.

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