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Vorgehen im Todesfall

stadt-zuerich.ch/todesfall

Sie haben einen geliebten Menschen verloren und wissen nicht, was alles zu erledigen ist? Dann sind Sie beim Bestattungs- und Friedhofamt richtig. Wir unterstützen Sie und organisieren mit Ihnen die Bestattung.

1. Bestattungsmöglichkeiten

Wenn Sie sich bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten informieren aber keinen Termin buchen wollen, klicken Sie auf  den nachfolgenden Link zu unseren Bestattungsmöglichkeiten.

2. Ein Mensch ist zu Hause verstorben

Ist ein Mensch zu Hause verstorben, verständigen die Angehörigen zuerst eine Ärztin oder einen Arzt. Diese oder dieser bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Danach kann die Überführung durch unsere Bestatter in eine Aufbahrungshalle erfolgen. Bestatter der Stadt Zürich +41 44 412 06 50 (24h)

Bei einem Unfall mit Todesfolge oder einem Suizid ist umgehend die Polizei zu benachrichtigen.

3. Anmeldung des Todesfalls / Vereinbarung des Bestattungsgesprächs

Jeder Todesfall auf dem Gebiet der Stadt Zürich muss innerhalb von zwei Tagen (48h) beim Bestattungsamt gemeldet werden.

Die Anmeldung für das Bestattungsgespräch sollte telefonisch oder online durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person erfolgen, wenn die/der Verstorbene in der Stadt Zürich wohnhaft gewesen ist und/oder eine Beisetzung in einem städtischen Friedhof gewünscht wird.

Das Bestattungsgespräch kann in der Regel telefonisch oder im Stadthaus erfolgen. Ist eine Person zu Hause verstorben und hat der Arzt oder die Ärztin Ihnen das Original der Todesbescheinigung ausgehändigt, müssen Sie persönlich im Stadthaus erscheinen und das Original der Todesbescheinigung mitbringen. 

4. Ablauf des Bestattungsgesprächs

Beim Bestattungsgespräch werden die Art sowie der Zeitpunkt der Bestattung besprochen und festgelegt. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab folgende Gedanken zu machen:

  • Gibt es Wünsche der verstorbenen Person?
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
  • Wann und wo sollen die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?
  • Welchen Grabtyp wünschen Sie?

Wir besprechen mit Ihnen die weiteren administrativen Schritte und nehmen vor Ort direkt bestimmte Abmeldungen vor. Hat sich der Todesfall in der Stadt Zürich ereignet, besorgen wir für Sie auf Wunsch eine Todesurkunde beim Zivilstandsamt.

5. Organisation der Bestattung

Wir organisieren mit Ihnen im Bestattungsgespräch die folgenden Schritte:

  • Überführung vom Sterbeort in eine Aufbahrungshalle
  • Bestattungsart (Kremation mit Urnenbeisetzung oder Erdbestattung)
  • Sarg- oder Urnenmodell
  • Bekleidung der verstorbenen Person
  • Grabauswahl
  • Beisetzungstermin im Friedhof
  • Abdankung in der Friedhofskapelle/Kirche
  • Orgelspiel
  • Pfarrperson (Wenn die verstorbene Person in der Stadt Zürich gemeldet und Mitglied einer Landeskirche war.)
  • Holzkreuz oder Schrifttafel
  • Amtliche Publikation

6. Aufbahrung

Eine Aufbahrung erfolgt in der Regel in der

Aufbahrungshalle Krematorium Nordheim

Für eine kurze Zeit kann eine verstorbene Person auch zu Hause oder in einem Friedhof aufgebahrt werden.

7. Ablauf einer Bestattung

Bei einer Bestattung gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Abdankung am Grab ohne Friedhofskapelle/Kirche
  • Abdankungsfeier in der Friedhofskapelle/Kirche ohne Beisetzung
  • Beisetzung mit anschliessender Abdankung in der Friedhofskapelle/Kirche
  • Mit oder ohne Pfarrperson/TrauerrednerIn/SolistIn

Die Trauergemeinde versammelt sich je nach Ablauf direkt am Grab oder in der Friedhofskapelle/Kirche.

Die Bestattung wird immer von einem/einer Mitarbeitenden des Friedhofs betreut, der/die auch den Sarg bestattet oder die Urne beisetzt. Die Angehörigen dürfen eine Urne auch selber beisetzen.

Erdbestattungen und Feuerbestattungen erfolgen in der Regel nicht früher als 48 Stunden und nicht später als sieben Tage nach dem Tod.

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