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Krankenkassenprämien-Übernahme (KPÜ)

stadt-zuerich.ch/kpu

Haben Sie nicht genug Geld, um die Krankenkassenprämien-Übernahme für sich und ihre Familie zu bezahlen? Wenn Sie Anspruch auf die Krankenkasseprämien-Übernahme haben, übernehmen die Sozialen Dienste die Kosten für Ihre Grundversicherung – auch ohne Sozialhilfe.

Was ist KPÜ?

Die Prämien für die Krankenkassen sind ein grosser Posten im Haushaltsbudget. Für viele Menschen sind die Prämien zu teuer, um sie mit dem eigenen Einkommen zu bezahlen. Wer nicht viel Geld zum Leben zur Verfügung hat, hat deshalb Anspruch auf die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Personen, die trotzdem zu wenig Geld für sich und ihre Familie zum Leben haben, können die Krankenkassenprämien-Übernahme (KPÜ) beantragen – auch ohne Sozialhilfe. Bei Anspruch bezahlen die Sozialen Dienste die Krankenkasse-Prämien teilweise oder ganz.

Die Krankenkassenprämien-Übernahme ist keine Sozialhilfe. Ein Bezug wird dem Migrationsamt des Kantons Zürich nicht gemeldet. 

Welche Kosten werden übernommen?

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Krankenkassenprämien-Übernahme erfüllen, übernehmen die Sozialen Dienste Zürich die Kosten für die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse. Es werden nur die Prämien der Grundversicherung übernommen und keine Franchisen und Selbstbehalte. Ebenso werden keine Prämien aus einer Zusatzversicherung übernommen.

Wer hat Anspruch auf KPÜ?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf KPÜ haben:

  • Sie wohnen in der Stadt Zürich und haben hier Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz.
  • Sie sind mittellos, das heisst, Sie haben nicht genug Geld, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen (Existenzminimum nach Sozialhilferecht nicht gedeckt).
  • Sie haben die individuelle Prämienverbilligung (IPV) bereits bei der SVA Zürich beantragt.
  • Sie haben alle vorgelagerten Leistungen geltend gemacht (z.B. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung).

Anmeldung und Antrag

Weitere Informationen erhalten Sie in dem für Sie zuständige Sozialzentrum. Dort erhalten Sie am Schalter auch den Antrag für die Krankenkassenprämien-Übernahme. Für die Erstanmeldung am Schalter brauchen Sie keinen Termin.

Sie können den Antrag für die Krankenkassenprämien-Übernahme auch herunterladen, ausfüllen und uns entweder per Post schicken oder in einem der fünf Sozialzentren am Schalter abgeben.

Welches Sozialzentrum ist für mich zuständig?

Bitte geben Sie im Formular unten Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.

 

Kontakt

Wir sind in den Sozialzentren von Montag bis Freitag von 9 – 12 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr ohne Voranmeldung für Sie da: 

Sozialzentrum Dorflinde
Schwamendingenstrasse 41
8050 Zürich
Sozialzentrum Albisriederhaus
Albisriederstrasse 330
8047 Zürich
Sozialzentrum Helvetiaplatz
Molkenstrasse 5
8004 Zürich
Sozialzentrum Selnau
Selnaustrasse 17
8001 Zürich
Postadresse:
Postfach
8036 Zürich
Sozialzentrum Wipkingerplatz
Röschibachstrasse 26
8037 Zürich

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