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Lohngleichheit bei der AOZ gewährleistet

News

Die Fachorganisation AOZ hat ihr Lohnsystem auf Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau prüfen lassen. Die Analyse liegt nun vor und bescheinigt der AOZ ein gutes Resultat. Nicht erklärbare Lohnunterschiede liegen innerhalb der gesetzlichen Toleranzschwelle von 5%, und zwar zugunsten von Frauen. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» verfolgt die AOZ das Ziel, verbleibende Unterschiede in Zukunft weiter zu verringern.

4. Januar 2023

Die AOZ ist gemäss Gleichstellungsgesetzt verpflichtet regelmässig eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen Die aktuellen Resultate zeigen nun, dass die bei der AOZ angestellten Männer im Durchschnitt 5,5 Prozent weniger verdienen als die Frauen. 2,7 Prozent sind auf objektive Faktoren wie Ausbildungsniveau, berufliche Stellung, Anzahl Dienstjahre oder die Berufserfahrung zurückzuführen. 2,8 Prozent des Lohnunterschieds sind nicht erklärbar. Diese statistisch gesicherte Lohndifferenz zugunsten von Frauen liegt jedoch innerhalb der gesetzlichen Toleranzschwelle von 5%.

Die AOZ überprüft die Einstufung aller Mitarbeitenden

Die Mitarbeitenden der AOZ sind dem städtischen Lohnsystem unterstellt. Unabhängig von der Lohngleichheitsanalyse arbeitet die AOZ daran, die Einstufungen aller Mitarbeitenden bis Mitte 2023 zu überprüfen. Dabei wird auch auf geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Einstufung geachtet. Ebenso werden im Rahmen der jährlichen Lohnmassnahmen Differenzen beim Lohn innerhalb eines Teams analysiert und allenfalls angepasst. Die AOZ verfolgt damit das Ziel, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit zu erreichen.


Überprüfung mit Analysemethode des Bundes

Die Überprüfung der Lohngleichheit erfolgte mit der Analysemethode «Logib», einer wissenschaftlich und juristisch anerkannten Methode des Bundes. Für die Überprüfung wurden unabhängige externe Fachpersonen beigezogen. Logib berechnet in einem standardisierten Modell den Einfluss von objektiven Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Dienstalter, Anforderungen und berufliche Stellung auf den Lohn. Das Geschlecht wird als unabhängige Variable einbezogen.