Die AOZ ist gemäss Gleichstellungsgesetzt verpflichtet regelmässig eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen Die aktuellen Resultate zeigen nun, dass die bei der AOZ angestellten Männer im Durchschnitt 5,5 Prozent weniger verdienen als die Frauen. 2,7 Prozent sind auf objektive Faktoren wie Ausbildungsniveau, berufliche Stellung, Anzahl Dienstjahre oder die Berufserfahrung zurückzuführen. 2,8 Prozent des Lohnunterschieds sind nicht erklärbar. Diese statistisch gesicherte Lohndifferenz zugunsten von Frauen liegt jedoch innerhalb der gesetzlichen Toleranzschwelle von 5%.
Die AOZ überprüft die Einstufung aller Mitarbeitenden
Die Mitarbeitenden der AOZ sind dem städtischen Lohnsystem unterstellt. Unabhängig von der Lohngleichheitsanalyse arbeitet die AOZ daran, die Einstufungen aller Mitarbeitenden bis Mitte 2023 zu überprüfen. Dabei wird auch auf geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Einstufung geachtet. Ebenso werden im Rahmen der jährlichen Lohnmassnahmen Differenzen beim Lohn innerhalb eines Teams analysiert und allenfalls angepasst. Die AOZ verfolgt damit das Ziel, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit zu erreichen.
Überprüfung mit Analysemethode des Bundes
Die Überprüfung der Lohngleichheit erfolgte mit der Analysemethode «Logib», einer wissenschaftlich und juristisch anerkannten Methode des Bundes. Für die Überprüfung wurden unabhängige externe Fachpersonen beigezogen. Logib berechnet in einem standardisierten Modell den Einfluss von objektiven Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Dienstalter, Anforderungen und berufliche Stellung auf den Lohn. Das Geschlecht wird als unabhängige Variable einbezogen.