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Entscheid des KSA zu den Submissionen MNA und DZ

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6. November 2023

Im Juni und Juli 2023 hat das Kantonale Sozialamt Zürich (KSA) die Leistungsaufträge* für die Unterbringung und sozialpädagogischen Betreuung von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen (MNA) und für die Führung der kantonalen Durchgangszentren (DZ) neu ausgeschrieben. Die AOZ hat sich an den Submissionen beteiligt und Offerten eingereicht – gestützt auf die Vorgaben des KSA, die Erfahrungen der AOZ und die Qualitätsstandards aus dem Leistungsauftrag der Stadt Zürich. Am Freitag, 3.11.2023 informierten Regierungsrat Mario Fehr und KSA-Chefin Andrea Lübberstedt die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Submissionen.

Positiver Entscheid im Bereich MNA

Wir freuen uns sehr, dass das Kantonale Sozialamt Zürich entschieden hat, bei der Unterbringung und Betreuung von MNA ab März 2024 weiterhin mit der AOZ zusammenzuarbeiten. Der Zuschlag ist eine Bestätigung für die hohe Qualität, Professionalität und das Fachwissen der AOZ und ihren Mitarbeiter*innen. Gestützt auf den Entscheid können sich AOZ und KSA nun darauf konzentrieren, die laufende Betreuung für MNA möglichst nahtlos weiterzuführen. Dies kommt sowohl den Klient*innen als auch den Mitarbeitenden der AOZ zugute.

Künftig wird die AOZ mit der Umsetzung von 18 Wohngruppen in drei Betreuungsintensitäten beauftragt sein. Dies entspricht dem Angebot, das die AOZ dem KSA unterbreitet hat. Entsprechend dem neuen Betreuungsschlüssel des KSA und der aktuellen Asylsituation bereitet sich die AOZ nun auf einen leichten Ausbau des Bereichs MNA vor. In den nächsten Wochen wird die AOZ gemeinsam mit dem KSA die Verträge für die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren verhandeln.  

Kein Zuschlag im Bereich DZ

Leider hat das Kantonale Sozialamt Zürich auch bekannt gegeben, den Auftrag für die Führung der kantonalen Durchgangszentren ab März 2024 an andere Anbietende zu vergeben. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der AOZ nehmen diesen Beschluss mit Enttäuschung zur Kenntnis. Besonders bedauerlich ist, dass die AOZ die Vision für die Betreuung der Klient*innen in kantonalen DZ, die im Rahmen der Submission entwickelt wurde, nun nicht umsetzen kann. Das KSA hat zwar die hohe Qualität der bisherigen Arbeit und der Offerte der AOZ ausdrücklich geschätzt, gleichzeitig aber auch grosses Gewicht auf den Preis der Angebote gelegt.

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der AOZ sind sich bewusst, dass der Entscheid des KSA grosse Unsicherheit für die Mitarbeiter*innen im DZ-Bereich verursacht. Die AOZ setzt alles daran, für diese Kolleg*innen rasch die bestmöglichen Lösungen zu finden – zum Beispiel die Möglichkeit, AOZ-intern zu wechseln.

Wie geht es nun weiter?

Die AOZ wird die Begründung des KSA für dessen Entscheid genau analysieren. Gleichzeitig werden rasch die notwendigen internen Massnahmen und die Ansprechpersonen im Personalteam für die Mitarbeitenden im Bereich DZ definiert. Die Führungsverantwortlichen für den Bereich der kantonalen Kollektivunterkünfte werden im November persönlich für den direkten Austausch mit allen DZ-Teams vor Ort zur Verfügung stehen.

 

* Im Auftrag des Kantonalen Sozialamts Zürich (KSA) setzt die AOZ die Unterbringung und sozialpädagogische Betreuung von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen (MNA) im Kanton Zürich um und führt Kantonale Durchgangszentren (DZ). Aktuell betreut die AOZ im Zentrum Lilienberg, den fünf MNA-Wohngruppen in der Stadt Zürich und in den Zentren Regensbergstrasse, Volketswil sowie Peter und Paul rund 400 MNA und führt sechs kantonale DZ-Standorte. Insgesamt sind rund 300 Mitarbeitende an diesen Standorten tätig.