Die AOZ begrüsst die anstehende Revision ihrer Rechtsgrundlagen
Medienmitteilung
Die Asyl-Organisation Zürich soll mit neuen gesetzlichen Grundlagen besser für die Zukunft gerüstet werden. Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat dazu eine Totalrevision der Verordnung über die Asyl-Organisation Zürich sowie eine Teilrevision der Gemeindeordnung vor. Damit wird die Grundlage geschaffen, auf der die AOZ auch künftig flexibel, effizient und klar strukturiert arbeiten kann, sagt dazu die AOZ-Verwaltungsratspräsidentin Dr. Regula Ruflin.
28. Mai 2025
Die aktuelle Verordnung über die AOZ trat im Jahr 2006 in Kraft. Als Folge externer Veränderungen, der Entwicklung der AOZ sowie politischer Diskussionen hat sich seither ein grosser Revisionsbedarf ergeben. Der Zürcher Stadtrat hat deshalb am 21. Mai 2025 die Teilrevision der Gemeindeordnung (GO) und die Totalrevision der Verordnung über die AOZ (VO AOZ) beim Gemeinderat beantragt. Aus Sicht des Stadtrats soll die AOZ weiterhin als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt sowohl für die Stadt wie auch für Dritte – insbesondere Bund, Kantone und Gemeinden – Aufgaben erfüllen. So können Synergien genutzt werden und die AOZ nimmt als Fachorganisation und im Sinne der Stadt Einfluss auf Entwicklungen im Asyl-, Flucht- und Migrationsbereich.
Verwaltungsrat begrüsst Revision
Der Verwaltungsrat der AOZ begrüsst die vom Zürcher Stadtrat vorgeschlagenen Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen. Sie geben der Fachorganisation eine stabile Basis und den notwendigen Spielraum, um auch in Zukunft gute Arbeit zu leisten – für geflüchtete Menschen, für die Auftraggeber*innen und für die Mitarbeitenden der AOZ.
Dr. Regula Ruflin, Präsidentin des Verwaltungsrates sagt dazu: «Die AOZ ist in einem dynamischen und oft krisenhaften Umfeld tätig. Um gute Dienstleistungen zu erbringen, ist es entscheidend, dass wir auch langfristig flexibel, effizient und klar strukturiert arbeiten können – im Interesse der Menschen, die auf Schutz, Orientierung und Unterstützung bei der Integration angewiesen sind.»
Die vorgeschlagenen Revisionen schaffen zentrale Voraussetzungen: klare Zuständigkeiten und kurze Entscheidungswege. Sie sichern auch den nötigen finanziellen und organisatorischen Spielraum für die Fachorganisation. So kann die AOZ weiterhin auf allen föderalen Ebenen tätig sein und geflüchtete Menschen sowie Migrant*innen wirksam begleiten – im Auftrag der Stadt Zürich und zum Wohl der Betroffenen.
Fachorganisation für Unterbringung, Betreuung, Bildung und Integration
Die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt im Eigentum der Stadt Zürich. Die Fachorganisation übernimmt im Auftrag von Bund, Kantonen und Gemeinden Aufgaben in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und Sozialhilfe, Bildung und Arbeitsintegration sowie Integrationsförderung für Geflüchtete und Migrant*innen.
Gemäss ihrem Leitmotiv ankommen – vorankommen – teilhaben bietet die AOZ ihren Klient*innen Schutz und Orientierung in der Phase des Ankommens und begleitet Menschen mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg zur sozialen Integration, wirtschaftlichen Unabhängigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe. Dabei richtet sie ihre fachlichen Dienstleistungen entlang des gesamten Integrationsverlaufs konsequent an den Bedürfnissen ihrer Klient*innen aus und fördert mit gezielten Programmen das zivile Engagement und ein gutes Zusammenleben in einer offenen und diversen Gesellschaft.
Die AOZ beschäftigt rund 2200 Mitarbeitende sowie mehrere Hundert interkulturelle Dolmetschende und Mentor*innen. In ihren Freiwilligenprogrammen engagieren sich zudem zahlreiche Personen für die Unterstützung und gesellschaftliche Integration von Geflüchteten und Migrant*innen in Zürich.
Unterlagen
Revisionsvorlage: STRB Nr. 1509/2025 | Stadt Zürich
Medienmitteilung des Zürcher Stadtrats vom 21. Mai 2025: Asyl-Organisation Zürich erhält neue gesetzliche Grundlagen – Stadtrat legt Revision vor | Stadt Zürich