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Mitwirkung & Rekursauflage

Bei der Aufstellung und Änderung der Richt- und Nutzungspläne sowie Gewässerraumfestlegungen im vereinfachten Verfahren werden die Pläne vor deren Festsetzung während 60 Tagen öffentlich aufgelegt (§ 7 Planungs- und Baugesetz). Im Rahmen dieser Mitwirkung können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Nach dem Festsetzungsbeschluss findet die 30-tägige Rekursauflage statt. Rekurse können nur durch die Rekursberechtigten eingereicht werden.

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