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Aufhebung angepasste Zahlungsfristen

Medienmitteilung

Nachdem die Stadt zur wirtschaftlichen Entlastung während der Corona-Pandemie die Lieferanten zügiger bezahlt und die Zahlungsfrist für Gebührenrechnungen verlängert hat, kehrt sie wie der Kanton auf den 1. Juli 2020 wieder zu den normalen Zahlungsfristen zurück.

1. Juli 2020

Der Stadtrat hat sich im März 2020 den Empfehlungen von Bund und Kanton angeschlossen, zwecks wirtschaftlicher Entlastung von Firmen und Einzelpersonen während der Corona-Pandemie Lieferantenrechnungen zügiger zu bezahlen und die Zahlungsfrist für Gebührenrechnungen von 30 auf 120 Tage zu verlängern (Medienmitteilung vom 26. März 2020). Mit der Aufhebung der «ausserordentliche Lage» durch Bund und Kanton per 19. Juni 2020 erfolgt auch die Rückkehr zur Normalisierung der Zahlungsfristen auf den 1. Juli 2020 (RRB Nr. 619/2020). Die Stadt Zürich folgt, wie bereits bei der Einführung der angepassten Zahlungsfristen, den Empfehlungen des Kantons und kehrt per 1. Juli 2020 ebenfalls auf die vertraglichen, beziehungsweise gesetzlichen Zahlungsfristen zurück. Bei drohenden Notlagen bietet die Stadt Zürich weiterhin individuelle Zahlungsvereinbarungen an.

Die Stadt Zürich leistet weiterhin zielgerichtet wirtschaftliche Unterstützung – ergänzend zu den Massnahmen von Bund und Kanton. Unternehmen, Arbeitgebende und Arbeitnehmende finden entsprechende Informationen auf www.stadt-zuerich.ch/coronavirus-wirtschaft.

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