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Mobiles Arbeiten neu geregelt

Medienmitteilung

Der Stadtrat ermöglicht mit der Teilrevision des Reglements über mobiles Arbeiten den Mitarbeitenden mehr Flexibilität. Neu wird mobiles Arbeiten im Grundsatz – abhängig von Tätigkeit und betrieblichen Anforderungen – bewilligt und gefördert. Das revidierte Reglement tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

1. September 2021

Mobiles Arbeiten in der Stadtverwaltung soll breiter verankert und die Erfahrungen aus der Pandemiezeit aktiv genutzt werden. Die Teilrevision des Reglements über mobiles Arbeiten ermöglicht den Departementen und Dienstabteilungen, diese Arbeitsform im Rahmen ihres Auftrags und ihrer betrieblichen Anforderungen vermehrt umzusetzen.

Neu können Mitarbeitende mobiles Arbeiten und Homeoffice – freiwillig und ohne absoluten Anspruch – beantragen. Dabei sind Themen wie Datenschutz, Vertraulichkeit oder auch die klare Abgrenzung von Beruf- und Privatleben zu berücksichtigen. Allen städtischen Mitarbeitenden steht weiterhin ein modern ausgerüsteter, städtischer Arbeitsplatz zur Verfügung. Im Homeoffice sind die Kosten für Infrastruktur wie Miete oder Telefonie von den Mitarbeitenden zu übernehmen; die Stadt trägt die Kosten für den Zugriff auf die städtische ICT-Infrastruktur, die städtischen Geräte und deren Unterhalt.

Mobil, digital und smarter in die Zukunft

Mobiles Arbeiten und die Digitalisierung eröffnen viele neue Perspektiven. Die Stadt Zürich will diese Möglichkeiten Schritt für Schritt ausschöpfen. Dazu Finanzvorsteher Daniel Leupi: «Mobiles Arbeiten verbessert die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit und entlastet den Pendelverkehr zu Spitzenzeiten. Die Stadt wird damit nicht nur als Arbeitgeberin attraktiver, sondern leistet ebenso einen Beitrag zur Erreichung ihrer Klimaziele».

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