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«Ehe für alle» wird im Personalrecht der Stadt nachvollzogen

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die gleichgeschlechtliche Ehe im Personalrecht der Stadt Zürich für die Gewährung von Mutter- und Vaterschaftsurlaub explizit zu nennen.

2. November 2022

Gleichgeschlechtliche Paare können nach Annahme der nationalen Volksabstimmung «Ehe für alle» seit dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese Rechtsänderung auf Bundesebene soll im Personalrecht der Stadt Zürich nachvollzogen werden. Bereits heute wird beim Mutter- und Vaterschaftsurlaub kein Unterschied gemacht zwischen Angestellten in eingetragenen Partnerschaften und in der neu möglichen gleichgeschlechtlichen Ehe; es werden dieselben Urlaube gewährt. Entsprechend haben Elternteile, die nicht gebären, Anspruch auf einen bezahlten Mutter- oder Vaterschaftsurlaub von vier Wochen oder das Anrecht auf einen unbezahlten Urlaub bis zu längstens einem Jahr.

Der Stadtrat will die Rechtänderung auf Bundesebene im Personalrecht der Stadt Zürich nachvollziehen und deshalb explizit um die gleichgeschlechtliche Ehe ergänzen, auch wenn diese formelle Anpassung keinen Einfluss auf aktuell gewährte Mutter- und Vaterschaftsurlaube hat. Da es sich um eine Teilrevision des Personalrechts handelt, ist der Gemeinderat für die definitive Festsetzung zuständig.

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