Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Verkehrsvorschriften am Jubiläumsumzug von Schutz & Rettung Zürich

Medienmitteilung

11. Mai 2011

Seit zehn Jahren sind Feuerwehr, Rettungsdienst, Einsatzleitzentralen, Feuerpolizei und Zivilschutz der Stadt Zürich unter dem Dach von Schutz & Rettung vereint. Anlässlich dieses runden Geburtstags bietet SRZ am 13. und 14. Mai realitätsnahe Einblicke in ihre Arbeit im Hauptbahnhof Zürich.

Am Jubiläumsumzug am 13. Mai  werden etwa 80 Fahrzeuge jeglicher Art in einer Fahrzeugparade präsentiert. Es ist folgendes Programm vorgesehen:

Ab 18.00 Uhr: Aufstellen der Fahrzeuge im Raume Münsterhof und Fraumünsterstrasse
20.00 Uhr: Fahrzeugparade auf der Bahnhofstrasse bis Uraniastrasse Höhe  Werdmühleplatz

Zu diesem Zwecke werden das Aufstellgebiet ab 16.30 Uhr und die Umzugsroute ab 19.00 Uhr für den Individualverkehr bis etwa 21.30 Uhr gesperrt.

Es ist vorgesehen, dass der Trambetrieb auf der Bahnhofstrasse ab 19.40 Uhr eingestellt wird. In der Innenstadt muss ab 16.30 bis ca. 22.00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Der Trambetrieb wird in der unteren Bahnhofstrasse ab 16.40 Uhr und in der oberen Bahnhofstrasse ab 16.55 Uhr bis ca. 18.30 Uhr eingestellt.

Für die Durchführung des Jubiläumsumzugs ergehen die folgenden Verkehrsvorschriften:

1. Fahrverbote
1.1 Von 16.30 bis ca. 21.30 Uhr sind für den Fahrzeugverkehr gesperrt:
Münsterhof
Fraumünsterstrasse, Teilstück Post- bis Börsenstrasse
Poststrasse
Kappelergasse
Börsenstrasse,Teilstück Talstrasse bis Stadthausquai

Berechtigte Fahrten und Zubringerdienst sind je nach Zuschaueraufkommen gestattet.

1.2 Von 19.00 bis ca. 22.00 Uhr sind für den Fahrzeugverkehr gesperrt:
Bahnhofstrasse, Teilstück Börsenstrasse bis Uraniastrasse
Uraniastrasse, Teilstück Bahnhofquai/Rudolf-Brun-Brücke bis Steinmühleplatz
Werdmühleplatz
Werdmühlestrasse

2. Halteverbote
Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist auf den nachstehenden Strassen und Plätzen untersagt:

2.1 Von Donnerstag, 12. Mai 2011, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 15. Mai 2011, 6.00 Uhr:
Walchestrasse, ab Haus Nr. 27 bis Einmündung Wasserwerkstrasse, beidseits

2.2 Von 17.00–21.00 Uhr
Münsterhof, ganzer Platz
Fraumünsterstrasse, Teilstück Post- bis Börsenstrasse
Poststrasse
Kappelergasse
Börsenstrasse, Teilstück Talstrasse bis Stadthausquai

2.3 Von 19.00–22.00 Uhr
Werdmühleplatz
Werdmühlestrasse
Beatenplatz 2
Uraniastrasse 7/9/11
Bahnhofstrasse 70/72
Uraniastrasse, Teilstück Bahnhofquai bis Werdmühleplatz

3. Der Fahrzeugverkehr wird durch Angehörige der Stadtpolizei und Feuerwehrleute umgeleitet und geregelt. Die Verkehrsbeschränkungen sind mittels Hinweis- und Verbotstafeln signalisiert. An verbotenen Orten stehen gelassene Fahrzeuge werden auf Kosten des Lenkers oder Halters abgeschleppt. Nichtbeachten dieser Anordnungen hat die Bestrafung gemäss den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) zur Folge.