Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Sonderbauvorschriften für Fussballstadion Hardturm

Medienmitteilung

Öffentliche Auflage der Sonderbauvorschriften «Areal Hardturm Stadion & Wohnungsbau»

Die neuen Sonderbauvorschriften «Areal Hardturm Stadion & Wohnungsbau» liegen vom 2. Dezember 2011 bis 13. Februar 2012 öffentlich auf. Sie sind Grundlage für die Realisierung eines neuen Fussballstadions für maximal 19 500 Zuschauer und ein kommunales Wohngebäude. Gleichzeitig soll der Private Gestaltungsplan «Stadion Zürich» sowie die bestehenden Sonderbauvorschriften aufgehoben werden.

30. November 2011

Anstelle des ehemaligen GCZ-Fussballstadions Hardturm sowie des Parkhauses Hardturm sollen auf dem städtischen Areal Hardturm ein neues Fussballstadion mit bis zu 19 500 Plät-zen und eine Wohnüberbauung mit rund 160 Wohnungen (u. a. für kinderreiche Familien) entstehen.

Im Jahr 2009 hat die Credit Suisse das Projekt «Pentagon», das den Neubau eines reinen Fussballstadions für beide Zürcher Fussballclubs mit Mantelnutzungen (Einkaufszentrum, Restaurants, Kinos, Hotel) sowie eines Bürohochhauses vorsah, aufgrund von hängigen Rechtsmittelverfahren und wirtschaftlicher Unsicherheiten aufgegeben.

In der Folge erwarb die Stadt Zürich das gesamte Land des ehemaligen Stadions Hardturm. Der Stadtrat hat im Zusammenhang mit dem Landkauf entschieden, dass auf diesem Areal ein reines Fussballstadion sowie eine kommunale Wohnsiedlung zu erstellen seien. Dem-entsprechend entwickelte die Stadt Zürich ein Projekt, dessen Machbarkeit 2010 und 2011 in einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie und einer Testplanung untersucht und bestätigt wurde. Machbarkeitsstudie und Testplanung bilden die Grundlage der Sonderbauvorschriften sowie der beiden Wettbewerbe zum Stadion und zum Wohnungsbau, die Ende Oktober 2011 gestartet wurden.

Um das Projekt in möglichst kurzer Zeit realisieren zu können, wurde noch während der Er-arbeitung der Machbarkeitsstudie im Jahr 2010 von der Stadt Zürich entschieden, parallel zu den Wettbewerbsverfahren die notwendigen neuen Sonderbauvorschriften zu erarbeiten.

Das vorliegende Projekt (Stadion & Wohnungsbau) wurde im Vergleich zum Vorgängerpro-jekt (Pentagon) massiv verkleinert, indem auf Hochhausdimensionen, Mantel- und Einkaufs-nutzungen verzichtet und die Zuschauer- und Parkplatzzahl erheblich reduziert wurde. Damit soll sich der Stadionneubau besser in das Quartier einfügen.

Eine neue Sondernutzungsplanung ist erforderlich, da das beabsichtigte Stadionprojekt weder im Rahmen der Regelbauweise noch mit dem rechtskräftigen Gestaltungsplan «Stadion Zürich», der auf das Projekt «Pentagon» zugeschnitten ist, realisierbar wäre. Deshalb kann der Gestaltungsplan aufgehoben werden. Gleiches gilt für die bestehenden Sonderbauvor-schriften (Art. 81a BZO), da diese nicht angetreten wurden.

Der vorliegende Entwurf der Sonderbauvorschriften stimmt mit den übergeordneten Festle-gungen der Richtplanung überein und entspricht in planerischer Hinsicht den Räumlichen Entwicklungsstrategien des Stadtrats für Zürich (RES). Das Stadion soll einen Beitrag zur Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensraumes Zürich leisten und den Fussball als Kulturangebot in Zürich stärken. Im Sinne der Wohnbauförderung der Stadt Zürich soll mit dem geplanten Wohnungsbau neuer, preisgünstiger Wohnraum (u. a. für kinderreiche Fami-lien) geschaffen werden.

Die Sonderbauvorschriften «Areal Hardturm Stadion & Wohnungsbau» wie auch die zur Auf-hebung vorgesehenen bestehenden Sonderbauvorschriften (Art. 81a BZO) und der Gestal-tungsplan «Stadion Zürich» können während der öffentlichen Auflage im Amtshaus IV oder im Internet (www.stadt-zuerich.ch/hochbau) eingesehen werden.

Weitere Informationen