Neues Familiengartenareal in Zürich Altstetten
Medienmitteilung
Öffentliche Auflage der Zonenplanänderung «Dunkelhölzli»
Die Zonenplanänderung «Dunkelhölzli» liegt vom 2. Dezember 2011 bis 13. Februar 2012 öffentlich auf. Sie ist Grundlage für den Ersatz von Familiengärten, die in Altstetten durch die geplante Eis- und Sportarena und das Nationalstrassenprojekt Grünau aufgehoben werden müssen.
30. November 2011
Das von der Zonenplanänderung betroffene Areal liegt südwestlich des Siedlungsgebietes von Zürich Altstetten in der Nähe der Stadtgrenze zu Schlieren.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung in der Stadt Zürich kommen in den letzten Jahren vermehrt bestehende Familiengartenareale unter Druck. In Altstetten sind derzeit konkret die Areale «Bernerstrasse/Vulkan» und «Juchhof» von der geplanten Eis- und Sportarena der ZSC Lions bzw. dem Nationalstrassenprojekt N1/36 Grünau betroffen, die zu einem Verlust von Flächen für Familiengärten führen.
Gleichzeitig ist seit Jahren ein wachsender Trend zum Gärtnern in unterschiedlichster Ausrichtung erkennbar, der zu einer steigenden Nachfrage nach Gartenflächen führt. Dabei ist festzustellen, dass die klassische Nutzung der Familiengärten im Wandel ist. Neue Trends von Gemeinschaftsgärten, «urban farming» bis zu Selbsterntegärten benötigen ein anderes Flächenangebot und eine andere Infrastruktur.
Diese Entwicklung hat Grün Stadt Zürich dazu bewogen, an einem neuen Standort Ersatz zu schaffen mit einem möglichst breiten Spektrum an Gartennutzungen. Basierend auf einer Standortevaluation wurde das Gebiet Dunkelhölzli in Zürich-Altstetten ausgewählt, für das anschliessend ein Masterplan als Grundlage für die weitere Planung erarbeitet wurde. Ziel des Masterplanes ist ein grosszügiger und offener Landschaftsraum für die Naherholung der Quartierbevölkerung, in den drei Gartenzonen eingebettet sind. Bis auf zwei Parzellen befindet sich das betroffene Areal in städtischem Eigentum. Der Masterplan ist so angelegt, dass eine etappenweise Realisierung unter Berücksichtigung der heutigen Eigentumsverhältnisse möglich ist. In einer ersten Etappe soll ohne Beanspruchung privater Parzellen Ersatz geschaffen werden für die am Standort der geplanten Eis- und Sportarena und im Rahmen des Autobahnprojektes wegfallenden Gärten.
Damit das Areal gemäss Masterplan durch Gärten genutzt werden kann, ist eine Umzonung des Grossteils des Areals von der Freihaltezone in die Erholungszone E3 erforderlich. Die Zonenplanänderung kann während der öffentlichen Auflage im Amtshaus IV oder im Internet (www.stadt-zuerich.ch/hochbau) eingesehen werden.