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«Sport ohne Gewalt»

Medienmitteilung

Einsatz von Seenotfackeln und weiterem verbotenem Feuerwerk steht nicht zur Diskussion

Die Stadt Zürich und die beiden Fussballvereine Grasshopper Club Zürich (GC) und FC Zürich (FCZ) prüfen in einer Arbeitsgruppe unter Einbindung der beiden Fangruppen den kontrollierten Einsatz von bewilligungsfähigem «Bühnenfeuerwerk». Der Einsatz von Seenotfackeln und weiterem verbotenem Feuerwerk stand dabei nie zur Diskussion.

24. Mai 2012

Verschiedene Medienberichte haben über die Gespräche zwischen der Stadt Zürich, den genannten Stadtzürcher Fussballvereinen und ihren Fangruppierungen im Zusammenhang mit der Anwendung von pyrotechnischen Gegenständen an Fussballspielen berichtet. Da die Berichterstattung in den Medien nicht immer sachgerecht erfolgte und um weitere Missverständnisse zu vermeiden, erfolgt folgende Klarstellung:

Der Steuerungsausschuss «Sport ohne Gewalt» (Stadt, drei Clubs, kantonale Stellen) stand und steht vollumfänglich hinter den Bemühungen, illegale Pyros aus den Stadien und den Fanmärschen zu verbannen. 

Die Stadt Zürich und die beiden Fussballvereine GC und FCZ haben aber den Dialog mit den Fans intensiviert. In der Vergangenheit bestand von Seiten der Fans in Bezug auf das Abbrennen von Pyrotechnik keine Bereitschaft zum Verzicht auf verbotene Pyros. Im Nachgang zu den Vorfällen anlässlich des Stadtzürcher Derbys vom 2. Oktober 2011 und dem UEFA Europa League-Spiel des FC Zürich gegen Lazio Rom vom 3. November 2011 haben beide Fangruppen Bereitschaft signalisiert, sich nochmals intensiv mit einem Konzept

in Bezug auf «bewilligungsfähige pyrotechnischen Gegenständen in kontrolliertem Rahmen» auseinanderzusetzen.

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Feuerpolizei, Stadtpolizei, Schul- und Sportdepartement, Sozialdepartement, den beiden Fussballvereinen und deren Fangruppierungen ist seither daran ein «Rahmenkonzept für die kontrollierte Verwendung bewilligungsfähiger pyrotechnischer Gegenstände an Fussballspielen» zu erarbeiten. Geprüft wird dabei insbesondere der Einsatz von bewilligungsfähigem Bühnenfeuerwerk im Stadion. Der Einsatz beispielsweise von Seenotfackeln steht dabei nicht zur Diskussion. Ob die Arbeitsgruppe eine bewilligungsfähige, den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechende und von allen Beteiligten getragene Lösung finden wird, ist derzeit noch offen.

Am grundsätzlichen Bestreben der Stadt Zürich, dem unkontrollierten Verwenden von Pyros - inner- wie ausserhalb des Stadions - konsequent entgegen zu wirken, hat sich nichts geändert. Fanmärsche von Gastfans zum Stadion sollen aber ausdrücklich weiterhin möglich sein, wenn dabei auf Gewalt gegen Personen und Sachen, sowie das Abbrennen jeglicher pyrotechnischer Gegenstände verzichtet und das Vermummungsverbot eingehalten wird.