Projektierungskredit für städtische Wohnsiedlung auf dem Herdernareal
Medienmitteilung
Auf dem Herdernareal im Quartier Aussersihl soll eine städtische Siedlung mit 40 bis 45 Wohnungen entstehen. Für die Projektierung wird mit Kosten von 2,5 Millionen Franken gerechnet.
19. September 2012
Der Stadtrat möchte auf einem Areal an der Kreuzung Herdern-/Bullingerstrasse eine Überbauung mit 40 bis 45 Wohnungen (1,5 bis 5,5 Zimmer) und 890 m² Gewerbefläche realisieren. Die Wohnungen sollen im Minergie-P-ECO- oder im Minergie-A-ECO-Standard errichtet werden. Gemäss ersten groben Schätzungen dürfte der Bau auf etwa 27 Millionen Franken (inklusive Landwert und 15 Prozent Reserven) zu stehen kommen. Rund ein Drittel der Wohnungen soll subventioniert werden. Eine 4,5-Zimmer-Wohnung dürfte im freitragenden Wohnungsbau etwa 2000 Franken netto pro Monat kosten, eine gleich grosse subventionierte Wohnung gut 1600 Franken netto. Um das Projekt starten zu können, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Projektierungskredit in der Höhe von 2,12 Millionen Franken; weitere 380 000 Franken für die Durchführung des Projektwettbewerbs hat er in eigener Kompetenz bewilligt.
Ein kleiner Teil der Wohnüberbauung – rund 700 m² – liegt heute in der Erholungszone und ist mit Familiengärten belegt. Diese Fläche müsste für das Bauprojekt umgezont werden, die Familiengärten würden aufgehoben; über den entsprechenden Antrag wird der Gemeinderat bei der Behandlung des Baukredits entscheiden müssen. Zum Baukredit haben, wegen der Höhe der Kosten, die Stimmberechtigten das letzte Wort. Der provisorische Zeitplan sieht vor, dass 2016 mit dem Bau begonnen werden kann und die Wohnungen Anfang 2018 bezugsbereit sind.
Das Herdern-Projekt bildet den «Gegenvorschlag» zu einem Vorstoss aus dem Gemeinderat. Mit einer Motion hatte dieser verlangt, auf dem Areal Bienenstrasse 45 und benachbarten Parzellen sei neben dem projektierten Werkhof eine Überbauung mit Wohnungen und Gewerberäumen zu erstellen. Der Stadtrat hält eine Doppelnutzung Werkhof/Wohnungen und Gewerberäume nicht für sinnvoll; zudem werden die im Vorstoss erwähnten weiteren Parzellen von den VBZ benötigt. Er beantragt dem Gemeinderat deshalb mit einer zweiten Weisung, die erwähnte Motion abzuschreiben.