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Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) soll definitiv werden

Medienmitteilung

Die Zentrale Ausnüchterungsstelle ist seit 12. März 2010 als Pilotprojekt in Betrieb. Sie dient der Ausnüchterung von berauschten Personen, die sich oder andere gefährden. Sie gewährleistet die medizinische Sicherheit während der Ausnüchterung im polizeilichen Gewahrsam und bietet für viele städtische, kantonale und private Institutionen eine Entlastung. Deshalb soll sie per 1. April 2015 definitiv eingerichtet werden. Dies beantragt der Stadtrat in seiner Weisung an den Gemeinderat.

19. März 2014

Ziel der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) ist es seit Beginn des Pilotprojekts vor rund vier Jahren, berauschte Personen, die sich oder andere ernsthaft und unmittelbar gefährden, in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen und zentral und unter medizinischer Betreuung auszunüchtern. Vor Inbetriebnahme der ZAS wurden solche Personen in den Polizeiwachen ohne medizinische Betreuung ausgenüchtert.

Zu Beginn war die ZAS nur während den Wochenenden in Betrieb. Seit 1. Januar 2013 ist die ZAS jede Nacht geöffnet (22.00 Uhr bis 12.00 Uhr Folgetag). Bei Bedarf wird zudem tagsüber ein Pikettdienst aktiviert.

Im Rahmen der Budgetdebatte vom letzten Dezember hat der Gemeinderat zwei Drittel des Budgets 2014 für die medizinische Betreuung in der ZAS gestrichen. Ab 1. April dieses Jahres wird die Betreuungsstelle deshalb bis Ende Jahr nur noch in den Nächten Donnerstag, Freitag und Samstag von 22.00 Uhr bis 12.00 Uhr am Folgetag in Betrieb sein. Zu den übrigen Zeiten werden die Klientinnen und Klienten wieder auf die Regionalwachen der Stadtpolizei gebracht. Für die medizinische Beurteilung wird ein Arzt oder eine Ärztin beigezogen. Stellt diese/r fest, dass die Hafterstehungsfähigkeit nicht gegeben ist, was meistens der Fall sein dürfte, wird eine Überführung mit der Sanität in ein Spital nötig.

ZAB sinnvoller und günstiger als Betreuung in Spitälern

Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass sich die zentrale Betreuung von Berauschten bewährt hat. Polizei, Sanität und Notfallaufnahmen der Spitäler konnten deutlich entlastet werden. Ausnüchterungen in Spitälern belasten die personellen Ressourcen der Notfallstationen unnötig, und bei renitenten Klientinnen und Klienten kommen Spitäler an ihre Grenzen, was die Sicherheit betrifft. Die Sicherheit der Klientinnen und Klienten hat sich im Vergleich zu den Ausnüchterungen auf den Regionalwachen der Stadtpolizei deutlich erhöht. Polizistinnen und Polizisten sind nicht medizinisch ausgebildet und können die medizinische Sicherheit (Garantenstellung) nicht gewährleisten. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat deshalb die definitive Einführung einer Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) mit ganzwöchigem Betrieb per 1. April 2015.

Gesetzliche Grundlage regelt Zweck und Kostenverrechnung

Mit einer vom Gemeinderat zu verabschiedenden «Verordnung über die Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB)» soll die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der ZAB geschaffen werden. Die Verordnung regelt unter anderem den Zweck und die Kostenverrechnung.